Ist nicht irgendwann der „gute Erhaltungszustand“ beim Wolf in Deutschland erreicht, sodass wieder auf solche Tiere geschossen werden darf, wenn sie Nutztiere gefährden? Auf diese Frage aus dem Umweltausschuss des Landtags hatte Gerhard Adams, Wolf-Fachmann des Bundesumweltministeriums, gestern im Umweltausschuss des Landtags eine klare Antwort: „Nein.“ Nach EU-Recht stehe der Wolf als gefährdete Art unter Schutz, und alle Versuche, die Jagd zu erlauben, hätten EU-Sanktionen zur Folge. So sehe die EU-Kommission Versuche in Schweden, Finnland oder Frankreich, wo Wolf-Quoten festgelegt werden und das Bejagen des Wolfs erlaubt wird, sehr skeptisch. „In Finnland ist die Vorstufe zu einer Klage der EU schon erreicht“, sagt Adams.

Das Bundesumweltministerium sehe auch Projekte wie in Brandenburg, wo der Wolf generell dann, wenn er sich Herden nähert, vergrämt werden soll, ausgesprochen kritisch. Dies sei „höchst bedenklich“. Aus Sicht des Bundesministeriums könne es nicht klappen, einen Wolf, der Schafe auf Weiden reißen will, auf irgendeine Art abzuschrecken. So etwas könne höchstens dort gelingen, wo der Wolf einem Mensch zu nahe kommt, sagte Adams. Der Experte aus Berlin hält es im Übrigen für zumutbar, dass Weidehalter die Zäune um ihre Flächen erhöhen und befestigen – denn einzäunen müssten sie diese ja ohnehin. Das gelte auch für Deiche. Eine Aussage dazu, wie viele Wölfe in Deutschland oder Niedersachsen derzeit leben, wollte Adams nicht treffen – im September gebe es dazu die nächste offizielle Mitteilung. Von 4000 Tieren bundesweit, wie kürzlich gemutmaßt wurde, sei man aber „noch sehr weit entfernt“.