Kathrin Wahlmann, Niedersachsens Justizministerin, warnt angesichts der geplanten Cannabis-Legalisierung vor einer Überlastung der Strafjustiz. „Die geplante Amnestie für Verurteilte muss aus dem Cannabisgesetz raus. Hilfsweise darf das Gesetz erst sechs Monate nach Verkündung in Kraft treten“, fordert die Ministerin, die sich schon lange kritisch mit dem Liberalisierungsvorhaben der Ampel-Koalition auseinandersetzt, nun aber das Ergebnis des demokratischen Gesetzgebungsprozesses wohl eher zähneknirschend akzeptieren will.

Justizministerin Kathrin Wahlmann befürchtet bei einer Cannabis-Amnestie ohne Übergangsphase eine Überlastung der Justiz. | Foto: Christian Wilhelm Link

Die Amnestie-Regelung bereitet ihr jedoch nachhaltig Sorgen. Denn diese würde die Staatsanwaltschaften dazu zwingen, allein in Niedersachsen mehr als 16.000 Akten mit praktischem Durchblättern dahingehend auszuwerten, ob bei der Festlegung des Strafmaßes Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz eine Rolle gespielt haben, die nach neuer Rechtslage unterhalb der Strafbarkeitsgrenze gelegen hätten. „Wie sollen die Beschäftigten in dem kurzen Zeitraum zwischen der Verkündung des Gesetzes und dem geplanten Inkrafttreten am 1. April 2024 zigtausende Verfahren auswerten und neue Beschlüsse fassen? Es wird unweigerlich landauf, landab zu rechtswidrigen Zuständen und zu Entschädigungspflichten kommen“, sagt Wahlmann.



Eine neue Ungerechtigkeit entstünde zudem in solchen Fällen, in denen Verurteilte eine Geldstrafe für den unerlaubten Besitz von Cannabis gezahlt hätten, denn das Geld sei nun weg und würde nicht wieder erstattet. Jemand, der sich hingegen noch nicht zum Antritt einer Freiheitsstrafe gestellt habe, werde dafür nun auch noch belohnt, moniert die ehemalige Richterin und fragt: „Ist das in einem Rechtsstaat so gewollt?“