In der Streitfrage der Beteiligung des Parlaments an den politischen Entscheidungen in der Corona-Krise zeigt sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner hartleibig: „Aus unserer Sicht ist es unbedingt erforderlich, dass der Landtag über die Grundrechtseingriffe, die bisher allein von der Landesregierung per Verordnung festgelegt werden, abstimmt. Dies kann auf verschiedene Weise geschehen, darüber kann man dann reden. Aber das Parlament muss hier stärker einbezogen werden“, betonte Birkner vor Journalisten.

Die für die heutige Landtagssitzung anvisierte Variante, die auch gleich von der Grünen-Fraktion zu elf Einzel-Anträgen auf Abänderung der bisherigen Corona-Verordnung genutzt wird, sei „nicht ausreichend“. Die Grünen zielen mit ihren Anträgen darauf, der Landtag möge sich zu Details der Einschnitte und Beschränkungen (beispielsweise Schließung von Bibliotheken und Landes-Zuwendungen für eine kurzfristig nötig werdende Aufstockung des Schulbusangebots in einzelnen Kommunen) festlegen. Kommt es über solche Landtagsentscheidungen zu Willensbekundungen des Parlamentes, die Verordnung an einigen Punkten zu ändern, so wäre die Regierung gezwungen, dem zu folgen.


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Dieses Verfahren, das offenkundig bei SPD und CDU Sympathien erntet, hält die Opposition nur für einen ersten Schritt. Die Grünen wollen ein Beratergremium etablieren, das auch gesellschaftliche Gruppen einbezieht, einen sogenannten „Pandemierat“. Auch Birkner sieht in Einzelanträgen zu der geltenden Verordnung, die im Parlament beraten und beschlossen werden können, noch nicht den Königsweg. Er spricht von der Gefahr, dass sich die Regierung von der Volksvertretung abkoppele und seit mittlerweile mehr als acht Monaten eine Politik der reinen Regierungsverordnungen betreibe. Diese beinhalte weitgehende Eingriffe in das Leben der Menschen, begrenze die wirtschaftliche Tätigkeit und verfüge Kontaktverbote.

Dass dies alles nur auf Basis von reinen Verordnungen der Exekutive geschehe, ohne das Parlament als Volksvertretung daran ernsthaft mitwirken zu lassen, führe zu einer untragbaren Verschiebung der Gewichte in der Gewaltenteilung. Auch die Zusage, dass die Landtagsfraktionen künftige neue Rechtsverordnungen frühzeitig zugeleitet bekommen und dazu Position beziehen sollen (wie es etwa für die Kommunalverbände auch gilt) stellt Birkner nicht zufrieden. Dies alles ändere eben nichts daran, dass am Ende die Krisenbewältigung allein von der Regierung über Rechtsverordnungen verantwortet werde.

FDP-Vorschlag: Erst Regierung, anschließend Landtag

Demgegenüber schlägt die FDP nun einen anderen Weg vor: Wie bisher soll die Regierung auch künftig die Beschränkungen über eigene Rechtsverordnungen festlegen und auch in Kraft setzen. Daran soll sich dann aber zwingend eine Beschlussfassung des Parlaments anschließen. Diese könne so aussehen, dass beispielsweise die Verordnung ihre Wirkung dann verliert, wenn der Landtag binnen sieben Tagen diese nicht bestätigt hat.

Oder aber man nehme die Variante, die Verordnung bleibe in Kraft – sofern der Landtag ihr nicht widerspricht. „Bei der Art und Weise, wie der Landtag sich einbringt, können wir gern streiten. Wir halten es aber für wichtig, dass der Landtag überhaupt die letzte Entscheidung in solchen Fragen an sich zieht.“ Enttäuscht ist Birkner nach eigenen Worten von SPD und CDU, dass beide große Fraktionen im Landtag bisher der Regierung das Geschäft in der Corona-Krise überlassen hätten.

Birkner wirbt für Überlegenheit der parlamentarischen Demokratie

Birkner sieht nach eigenen Worten in der Corona-Krise sogar die Chance, die Überlegenheit der parlamentarischen Demokratie gegenüber totalitären Systemen zu beweisen. Über eine nachträgliche Debatte, Bestätigung und womöglich auch Detail-Änderung der Vorschriften im Landtag könne man zeigen, dass Parlamentarismus nicht Langsamkeit bedeute und eine zügige Beteiligung der Volksvertretung möglich ist.

Zum einen bedeute die Einbeziehung des Landtags, dass sich die Abgeordneten als diejenigen, die Einschnitte selbst beschlossen haben, dann auch ganz anders dazu verhalten könnten. Die Entscheidung werde auf eine viel breitere Basis gestellt. Zum anderen werde die Legitimität von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen erhöht, wenn das höchste Organ in der parlamentarischen Demokratie, die Volksvertretung, diese festgelegt hat. „Auch Parlamente müssen in der Krise Mechanismen entwickeln, die schnelles Handeln ermöglichen“, betont der FDP-Fraktionschef.