Gerald Heere, Finanzminister, hat im Kabinett einen Beschluss zur Schuldentilgung erwirkt. 254 Millionen Euro, die im bisherigen Corona-Sondervermögen noch vorgesehen waren, werden nicht mehr benötigt und deshalb zur Tilgung der bisherigen Kreditverbindlichkeiten genutzt. Es handelt sich um Darlehen, die über die Notlagen-Bestimmung von Landesverfassung und Grundgesetz aufgenommen worden waren. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2023 sind an derartige Kredite strenge Auflagen geknüpft. Heere erklärte jetzt, die Rückführung sei gut und richtig. „Jeder Euro von den Notlagenkrediten, die wir vorzeitig tilgen können, verschafft uns Freiräume für die Zukunft. Denn ab diesem Jahr beginnen wir mit der planmäßigen Tilgung dieser Kredite in einem Zeitraum von 25 Jahren.“ Im Corona-Sondervermögen sind nach Mitteilung der Landesregierung noch 1,3 Milliarden Euro enthalten, damit sollen Entschädigungen, Rechtsverpflichtungen und Schritte zur Stärkung der Gesundheitsvorsorge finanziert werden. Dieses Geld, betont die Landesregierung, ist aber aus Eigenmitteln und nicht aus Notlagen-Krediten bereitgestellt worden. Daher gelte für den Betrag das strenge Urteil aus Karlsruhe von 2023 nicht.