Wenn Eltern möchten, dass ihr eigentlich schulpflichtiges Kind noch ein Jahr länger in den Kindergarten geht, müssen sie den Antrag dafür ab diesem Jahr bis zum 1. Mai bei der jeweiligen Schule eingereicht haben. Auf diesen Stichtag haben sich die Regierungsfraktionen SPD und CDU nun geeinigt.

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Mit der Flexibilisierung des Einschulungsalters wolle man dem Wunsch vieler Eltern entgegenkommen, die sich mehr Entscheidungsfreiheit gewünscht haben, sagte die CDU-Bildungssprecherin Mareike Wulf. Denn Eltern, deren Kinder erst im Juli bis September sechs Jahre alt werden, durften bisher den Einschulungstermin nur dann verschieben, wenn die Kinder Verzögerungen in ihrer Entwicklung zeigten. Das soll durch das neue Schulgesetz aufgehoben werden. „Wir gewinnen dadurch eine Entschleunigung für die Kinder“, sagte der SPD-Abgeordnete Stefan Politze.

Wir gewinnen dadurch eine Entschleunigung für die Kinder.

Stefan Politze

Bei den Kommunen könnte der nun gesetzte Stichtag am 1. Mai auf wenig Gegenliebe stoßen. Denn sie hatten zwar für die Anträge einen Stichtag gefordert, dieser hätte ihrer Ansicht nach aber schon der 1. Februar sein müssen. Denn im Februar und März werden die Plätze für das neue Kita-Jahr vergeben. Steht aber erst im Mai fest, wie viele Kinder noch in im Kindergarten bleiben, könne es passieren, dass es mehr eingeplante Kinder als freie Plätze gibt. Der Niedersächsische Landkreistag befürchtet deshalb, dass die Neuregelung an einigen Orten mit dem Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz kollidieren wird. Der FDP-Abgeordnete Björn Försterling sieht noch einen anderen Knackpunkt in der Neuregelung: „Was ist, wenn das Kind, das eigentlich noch in der Kita bleiben soll, im Juli plötzlich einen Entwicklungssprung macht? Können Eltern ihren Antrag dann noch rückgängig machen?“