Haben die Betreiber der Chemiefabrik „Organo Fluid“ in Ritterhude (Kreis Osterholz) grob fahrlässig gehandelt und den Tod eines Menschen in Kauf genommen, weil sie mit ungenehmigten Anlagen gearbeitet haben? Hat das Gewerbeaufsichtsamt seine Pflicht verletzt, indem es Genehmigungen ausgestellt hat, die gegen Gesetze verstießen? Die Staatsanwaltschaft Verden hat die Ermittlungen zu dem Unglück vor fast vier Jahren inzwischen eingestellt und ihre Entscheidung gestern im Umweltausschuss erläutert. Aus einem Schriftstück zur Unterrichtung, das dem Politikjournal Rundblick vorliegt, geht dabei hervor, dass das Verfahren hauptsächlich aus Mangel an Beweisen eingestellt wurde. Einige Fragen bleiben aber weiterhin offen. So zum Beispiel, ob die Firma mit ungenehmigten Anlagen gearbeitet oder das Gewerbeaufsichtsamt Teile der Anlagen unrechtmäßig genehmigt hat. Eine Vielzahl der Genehmigungsbescheide sei nicht ausreichend präzise formuliert gewesen, um ein genaues Bild davon zu bekommen, welche Anlagen erlaubt waren. Das könne aber nicht zulasten der beschuldigten Firmeneigentümer gehen. Deshalb müsse davon ausgegangen werden, „dass die Genehmigungen die (mutmaßlich) vorhandene Anlagetechnik umfassten“. Das sei auch dann gültig, wenn die Behörde Anlagen möglicherweise rechtswidrig genehmigt hat. Unterlagen, die man näher hätte überprüfen können, soll es nach Aussagen der Staatsanwaltschaft nicht mehr geben. Die Juristen verweisen auf den Verlust vieler Beweismittel durch die Explosion und das Feuer. Dass es von den gesamten Unterlagen zur Genehmigungskorrespondenz noch Ausfertigungen bei den Behörden geben könnte, scheint für die Staatsanwaltschaft dabei offenbar unerheblich zu sein.