…dreht sich um die Frage aller Fragen in der Politik: Was ist eigentlich gerecht? Konkret wurde das in dieser Woche im Landtag wieder einmal bei einem Thema, das alle Jahre wieder aufgetischt wird: Ist der Unterschied in der Bezahlung zwischen Gymnasiallehrern einerseits und Grund-, Haupt- und Realschullehrern andererseits noch angemessen? Im Petitionsausschuss des Landtags wurde diese Diskussion jetzt noch einmal geführt.

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Der Lehrer Valentin Ruckgaber aus Otterndorf (Kreis Cuxhaven) hat das Thema aufgeworfen. Er ist als Hauptschullehrer tätig, und er ärgerte sich sehr, als Finanzminister Reinhold Hilbers im vergangenen Jahr die unterschiedliche Bezahlung der Lehrer als „vertretbar“ gerechtfertigt und das auf die unterschiedlichen Aufgaben zurückgeführt hatte. Aus Sicht von Ruckgaber ist das nämlich auf keinen Fall hinnehmbar.


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Das Eingangsamt für die Gymnasiallehrer beträgt A 13, für Grund-, Haupt- und Realschullehrer ist es A 12. Zwischen beiden Einstufungen gibt es in der Eingangsstufe einen Unterschied von brutto rund 400 Euro monatlich. Einige Bundesländer wie Hamburg, Bremen und Schleswig-Holstein haben bereits entschieden oder diskutieren es, diese Unterschiede einzuebnen und einheitlich A 13 für alle Lehrer zu bezahlen. Ruckgeber sieht das auch als begründet an.

Zum einen sei die Ausbildung für alle Lehrer in den vergangenen Jahren stark angeglichen worden. Das Referendariat mache auch einheitlich 18 Monate aus. In beiden Fällen gehe es um Vermittlung von Allgemeinwissen – zugegeben beim Gymnasium in stärker spezialisierter Form. Dafür ist aber auch die Unterrichtsverpflichtung für einen Gymnasiallehrer mit 23,5 Stunden geringer als für einen Grundschullehrer mit 28 Stunden. Was die Verantwortung angehe, würden die Hauptschullehrer stärker gefordert sein, weil die häufiger mit bildungsfernen Schichten umgehen müssten und dort die Affinität zur Kriminalität oder zu demokratiefeindlichen Haltungen ausgeprägter sei, der Erziehungsauftrag der Lehrer sei hier also höher.

Während Ruckgaber also keinen Grund mehr sieht, die Lehrer unterschiedlich zu bezahlen, trugen Vertreter des Finanzministeriums eine andere Sicht der Dinge vor. Die Ausbildung von Gymnasiallehrern sei viel stärker wissenschaftlich basiert, sie bedeute also eine stärkere Vertiefung in den Stoff und eine bessere Vorbereitung. Die Lehrer seien inhaltlich stärker gefordert – während es bei Grund-, Haupt- und Realschullehrern stärker um die gute Pädagogik gehe.

Vor allem aber müsse ein Gymnasiallehrer in der Lage sein, die Bandbreite des Wissens von Klasse fünf bis 13 jederzeit auf aktuellem Stand für die Schüler abrufbar zu haben. Die Abiturprüfung sei anschließend noch eine besondere Herausforderung. Wenn man die Lehrergruppen gleichmäßig besolden wolle, sei das eine politische Frage, sagte Dirk Blissenbach, der Besoldungsexperte des Finanzministeriums. Derzeit aber sehe sein Haus genügend gute Gründe, es bei einer unterschiedlichen Bezahlung zu belassen.

Immerhin gibt es seit vergangenem Jahr eine Zulage für alle Lehrer mit A12, sie beträgt 100 Euro im Monat und sei ein Ausgleich dafür, dass die Belastung der Lehrkräfte gewachsen sei.

Die Debatte flammt immer wieder auf, auch jetzt wieder. Das ist für die Redaktion des Politikjournals Rundblick Grund genug, den Streit zur „Debatte der Woche“ zu küren.