Die niedersächsischen Landwirte, denen der trockene und heiße Sommer 2018 besonders zugesetzt hat, müssen sich mit weitaus weniger Geld vom Staat zufriedengeben als ursprünglich gedacht. Denn der von Bund und Land bereitgestellte Topf der Dürrefinanzhilfe von 35,5 Millionen Euro ist zu klein. Ausgelegt ist er für rund 2000 Betriebe, doch bis zum Stichtag Ende November hatten sich insgesamt 4571 Betriebe bei der Landwirtschaftskammer gemeldet. „Es konnte vorab nicht abgeschätzt werden, wie viele landwirtschaftliche Betriebe durch die Dürre in eine existenzbedrohliche Lage geraten könnten“, sagt Sabine Hildebrandt, Sprecherin des Landwirtschaftsministeriums, auf Rundblick-Anfrage.

Nun liegt der Ball im Feld der Bundesregierung. Niedersachsen hat zwar gemeldet, dass es enormen Mehrbedarf bei der finanziellen Hilfe hat, doch jetzt muss im Bund erstmal entschieden werden, ob es überhaupt mehr Geld gibt. Ob und wann die betroffenen Landwirte die volle Summe der ihnen zustehenden Finanzhilfe bekommen, bleibt deshalb bis auf Weiteres unklar.

Es konnte nicht abgeschätzt werden, wie viele Betriebe durch die Dürre in eine existenzbedrohliche Lage geraten könnten.

Ursprünglich sollten Landwirte, die durch die Dürre in ihrer wirtschaftlichen Existenz gefährdet sind, die Hälfte ihrer Schäden als Billigkeitsleistung vom Staat ersetzt bekommen. Bei der Berechnung der Dürrehilfe ist man davon ausgegangen, dass im Schnitt Schäden von etwa 40.000 Euro entstanden sind. Der durchschnittliche Hof würde daher 20.000 Euro aus dem Hilfsfond bekommen. Weil sich nach Angaben des Ministeriums aber erst nach Abschluss des laufenden Wirtschaftsjahres sagen lasse, welche Höfe in welchem Maße durch die Dürre tatsächlich existenzgefährdet sind, sollten die von der Landwirtschaftskammer als bedürftig eingestuften Landwirte vorab 70 Prozent der Finanzhilfe als Abschlag überwiesen bekommen. Durch den Andrang auf den Hilfsfonds hat das Ministerium den Abschlag aber schon auf 40 Prozent heruntergestuft. Für den Durchschnittslandwirt würde das eine vorläufige Zahlung von 8000 Euro statt 14.000 Euro bedeuten.


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Der Dürrehilfetopf setzt sich zu gleichen Teilen aus Geld des Bundes und der einzelnen Länder zusammen. Insgesamt 170 Millionen Euro hat der Bund dafür zur Verfügung gestellt. Nun zeichnet sich ab, dass viele Bundesländer das ihnen zur Verfügung gestellte Bundesgeld nicht aufbrauchen werden. Niedersachsen hofft nun darauf, dass dieses Geld unter den Ländern verteilt wird, in denen die Hilfe nicht reicht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte zwar im Herbst durchblicken lassen, dass es zu Nachzahlungen bereit ist, allerdings nur über eine Umverteilung, nicht durch eine Aufstockung der Gesamthöhe der Finanzhilfe. „Deshalb müssen sich Bundesagrarministerium und Bundesfinanzministerium erst einmal darüber einigen, ob das übrige Geld, das ja wieder in die Kasse des Bundes zurückfließt, erneut für die Dürrehilfe bereitgestellt wird. Und wenn ja, nach welchem Schlüssel es auf die bedürftigen Länder verteilt wird“, sagt Hildebrandt.

Landwirte bekommen erst seit kurzem Geld

Doch auch wenn der Bund neues Geld nach Niedersachsen fließen lässt, ist noch offen, ob die Landwirte die komplette ihnen zustehende Summe ausgezahlt bekommen. Denn die Dürrehilfe basiert auf Kofinanzierung. Stellt der Bund neues Geld zur Verfügung, muss das Land den gleichen Betrag einstellen. „Darüber müsste dann die Landesregierung beraten“, sagt Hildebrandt.  Das grundlegende Ziel aber, Landwirte, die durch die Dürre in Existenznot geraten sind, zu unterstützen, werde nicht infrage gestellt. Zuletzt hatte es Kritik am Agrarministerium gegeben, weil die Landwirte erst seit kurzem Geld bekämen. Bis zum 1. Februar hat die Landwirtschaftskammer 379 Anträge bewilligt, keiner wurde abgelehnt. Von den bereitstehenden 35,5 Millionen Euro wurden bis Anfang Februar erst knapp 2,7 Millionen Euro ausgezahlt. Von kurzfristiger Hilfe könne angesichts der verstrichenen Zeit seit Antragsende keine Rede sein, hatten die Grünen moniert. Das Agrarministerium verteidigte das Vorgehen. Vor allem die Datengrundlage, aus der berechnet wird, ob ein Hof durch die Dürre tatsächlich mindestens 30 Prozent Ertragsrückgang zu verzeichnen habe, sei sehr unterschiedlich. Das würde die Bedarfsprüfung sehr aufwändig machen.