Wenn Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und sein Stellvertreter Bernd Althusmann (CDU) morgen und übermorgen in Richtung Hameln aufbrechen, ist das ganz so, als stünde den beiden eine Reise in die Höhle des Löwen bevor. Die Spitzen der Landesregierung machen den versammelten Landräten auf deren Hauptversammlung ihre Aufwartung. Die Stimmung war im Vorfeld angespannt, denn die zu Jahresbeginn hoffnungsvoll begonnenen Verhandlungen über einen Kostenausgleich des Landes an die Städte und Gemeinden – wegen der ab August wegfallenden Einnahmen aus Elternbeiträgen – sind festgefahren. In den vergangenen Tagen hörte man aus dem Kreis der Kommunalvertreter, das Land spiele wohl „auf Zeit“ und wolle die Gegenseite weichkochen. Inzwischen aber deutet sich an, dass kurzfristig doch eine Verständigung möglich sein könnte. Das liegt an der Großen Koalition auf Bundesebene. Von dort winken nämlich als Bundeszuschuss 330 Millionen Euro für vier Jahre – also jährlich 82,5 Millionen.

52 Prozent soll Land beisteuern

Derzeit erheben die Städte und Gemeinden höchst unterschiedliche Elternbeiträge, eine Erstattung soll aber nicht nur denen zugute kommen, die bisher Gebühren verlangen – sondern allen. Nach ersten Überlegungen des Kultusministeriums, einen Pauschalbeitrag für jeden Platz zu definieren und zu erstatten, kam noch im Januar eine neue, erfolgversprechende Idee auf den Tisch: Zu den 20 Prozent, die das Land als Personalkostenanteil seit Jahren den Kommunen überweist, sollten noch einmal 32 Prozent kommen, die für den Betrag stehen sollen, der für die künftig wegfallenden Einnahmen aus Elternbeiträgen steht. Im Ergebnis wären das 52 Prozent, und weil es ein Prozentsatz ist, würde bei jeder Kostensteigerung automatisch der Landesanteil wachsen. Deshalb waren die Kommunen prinzipiell auch angetan von diesem Vorschlag. Sie meinten aber, die 52 Prozent seien nicht ausreichend. Es gebe viele Kommunen, die bei dieser Berechnung verlieren würden. Vor allem gilt das für jene, die bisher recht hohe Elternbeiträge verlangt haben. In der Landesregierung werden entsprechende kommunale Berechnungen jedoch angezweifelt.

 

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Eigentlich war für den heutigen Mittwoch ein Gespräch geplant gewesen, die Landesregierung hatte es allerdings kurzfristig abgesagt. Dabei liegt eine Verständigung inzwischen sehr nah. Wenn das Land nicht mehr Geld geben will, als in den 52 Prozent zum Ausdruck kommen, die Kommunen aber mindestens 60 Prozent anpeilen, dann ist der Weg dahin nicht weit. Vorausgesetzt, der Bund überweist die Bundesmittel in vier Tranchen, von denen die erste schon 2018 fließt, so wären das für den Landeshaushalt Jahresbeträge von 82,5 Millionen Euro. Damit könnten die Zuschüsse von 52 auf 59 Prozent erhöht werden, die kommunalen Wünsche von mindestens 60 Prozent wären also auf diese Weise fast annähernd erfüllt. Zwei andere Forderungen der Kommunen fallen in der Gesamtsumme nicht wesentlich ins Gewicht, sie müssten aber dann wohl ebenfalls erfüllt werden: Die Personalkostensteigerung ist bisher mit jährlich 1,5 Prozent angesetzt, das erscheint den Kommunen als viel zu niedrig, ist es de facto auch. Außerdem sind die Vertretungskräfte für die Kindergartenbetreuung bisher nicht in die bezuschussten Personalkosten einbezogen, diese finanzieren die Kommunen noch allein. Was diese Punkte angeht, scheint eine Verständigung durchaus denkbar.

Kommunalzuschüsse belasten Verhältnis

Aber noch ein anderes Problem trübt die Stimmung zwischen Land und Kommunen: Finanzminister Reinhold Hilbers hatte vor wenigen Wochen angedeutet, dass er die Kommunalzuschüsse von 2020 an eindampfen will, womöglich um 200 Millionen Euro jährlich. Der Grund ist, dass dann der Bund nach der Einigung zu den Bund-Länder-Finanzbeziehungen im vergangenen Jahr bisher direkt an das Land gezahlte Zuschüsse über die Umsatzsteuer verteilt, womit die Kommunen nun plötzlich auch davon profitieren würden. Dadurch, meinte Hilbers, werde „die Finanzsymmetrie gestört“ zwischen Land und Kommunen. Diese Position belastet bislang die Gespräche zwischen Landes- und Kommunalvertretern.