Die Synode der Landeskirche Hannovers hat am Mittwochabend einer neuen Handreichung für die Trauung von Paaren gleichen Geschlechts zugestimmt. Bei nur einer Enthaltung und keiner Gegenstimme nahm das Kirchenparlament die vom Bischofsrat überarbeitete Fassung an. Bereits seit 2002 hatte es in der Landeskirche Fürbitt-Andachten, seit 2014 sogar Segnungsgottesdienste für Paare gegeben, die in einer sogenannten eingetragenen Lebenspartnerschaft lebten.

Mit der neuen Handreichung reagiert die größte der 20 evangelischen Landeskirchen in Deutschland nun auf die im Sommer 2017 vom Bundestag beschlossene Öffnung der staatlichen Ehe für homosexuelle Paare. „Dies ist ein Bekenntnis zur Bedeutung der Ehe und keine Relativierung“, erklärte Hans Christian Brandy, Landessuperintendent im Sprengel Stade, im Bericht des Bischofsrates. „Was sich über die Ehe von Mann und Frau sagen lässt, gilt auch für zwei Männer oder zwei Frauen.“

Landessuperintendent Hans Christian Brandy stellt die neue Handreichung in der Landessynode vor. – Foto: vdw

Vorangegangen war eine intensive „ethische, systematisch-theologische und soziologische Bewertung“, sagte Brandy. Die Überlegungen zum „angemessenen Umgang mit Paaren gleichen Geschlechts“ hätten in der Kirche in der Vergangenheit durchaus „Polarisierung und auch Verletzungen mit sich gebracht“. Die Einführung der Handreichung zu Segnungsgottesdiensten sei 2014 aber ohne größere Kontroversen vonstattengegangen.

Dass dies nicht selbstverständlich ist, belegt ein Blick in die evangelische Landeskirche in Württemberg. Dort haben kürzlich mehr als 300 Pfarrer erklärt, keine Segnungen homosexueller Paare vornehmen zu wollen. Auch in der Landeskirche Hannovers werde es weiterhin einen Gewissensvorbehalt geben. Pastoren können also nicht gezwungen werden, gleichgeschlechtliche Paare zu trauen. „Sie dürfen die Trauung aber auch nicht verhindern“, stellte Brandy klar. Bei einer Ablehnung könne sich das Ehepaare einfach andere Pastoren suchen.

Was sich über die Ehe von Mann und Frau sagen lässt, gilt auch für zwei Männer oder zwei Frauen.

Lithurgisch ergeben sich durch die Überarbeitung kaum Unterschiede zur Fassung von 2014. Aus der Segnung werde nun eine Trauung, aus der Partnerschaft die Ehe. Unterschiede zur klassischen Trauagende bestünden weiterhin in den Bibeltexten, die im Gottesdienst gelesen werden. Die Handreichung gleich soweit zu erweitern, dass sie für Trauungen aller Paare gelte, hat die Kirchenleitung vorerst aufgeschoben. Dazu seien weitere Abstimmungen nötig, die voraussichtlich erst in einigen Jahren abgeschlossen sein werden.