Die Pläne der niedersächsischen Landesregierung, eine Schuldenbremse mit verpflichtendem Sonderkonto in die Landeshaushaltsordnung zu schreiben, sind von der FDP-Landtagsfraktion skeptisch aufgenommen worden. Der Vorschlag von Finanzminister Reinhold Hilbers, über den das Politikjournal Rundblick gestern berichtete, sieht zwei Komponenten vor: Bei einer überdurchschnittlich guten Konjunktur sollten die Mehreinnahmen des Staates auf ein Sonderkonto gelegt und dort für schlechtere Zeiten aufbewahrt werden. Bei Konjunktureinbrüchen hingegen soll man sich verschulden und zur Finanzierung auch das Geld auf dem Sonderkonto heranziehen dürfen. Der FDP-Finanzexperte Christian Grascha nennt dieses Modell „einen Schritt in die richtige Richtung“, warnt aber davor, dass daraus „ein zahnloser Tiger werden könnte“. „Die Durchschlagskraft wäre viel größer, wenn man die Details direkt in die Verfassung schreiben würde.“ So sinnvoll die geplante Verpflichtung sei, bei überdurchschnittlichen Steuereinnahmen wegen guter Konjunktur dieses Geld auf ein Sonderkonto zu legen, so nötig sei ein großzügig bemessener Vergleichsmaßstab. Wenn man die Einnahmen der vergangenen zehn Jahre heranziehe, könne schon ein geringer Konjunktureinbruch die Möglichkeit von Kreditaufnahmen nach sich ziehen – da ja das Vergleichsniveau sehr hoch liege. „Deshalb bin ich für einen Referenzzeitraum von mindestens 20 Jahren“, meint Grascha.