Für den Flüchtlingsrat ein Dauerärgernis: Die Abschiebehaft in der JVA Langenhagen. | Foto: Flüchtlingsrat Niedersachsen

Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent des Flüchtlingsrats Niedersachsen, hat den jetzt in den Landtag eingebrachten Regierungsentwurf für ein „Abschiebungshaftvollzugsgesetz“ kritisiert. So richtig und überfällig es sei, die Rechte der Menschen in der Abschiebehaft endlich verbindlich zu regeln, so lückenhaft bleibe der Entwurf. So werde es danach im Zweifel den JVA-Bediensteten überlassen, welche Grundrechtseinschränkungen ein Abschiebehäftling hinnehmen müsse. Selbstmordgefährdete Gefangene etwa dürften in einem Haftraum gefesselt werden – dabei müssten sie in eine therapeutische Einrichtung gebracht werden. Die soziale Betreuung und Rechtsberatung dürfe nicht den Haftbediensteten übertragen werden, hierfür seien unabhängige Rechtsberater und Sozialarbeiter erforderlich. Es fehle die konkrete Angabe zu den Zeiten, in denen Gefangene sich an der frischen Luft aufhalten oder Besuch empfangen dürfen. Was die Abschiebehafteinrichtung am Flughafen Hannover-Langenhagen angehe, genüge diese nach Ansicht von Experten nicht europarechtlichen Anforderungen, fügte Öztürkyilmaz hinzu.