Stephan Weil berichtet in der Landespressekonferenz von jüngsten Bund-Länder-Beschlüssen zu Corona und der Aufnahme von Ukraine-Flüchtlingen. Foto: Staatskanzlei

Stephan Weil, Ministerpräsident, sieht rechtliche Probleme bei dem Versuch, das ganze Land Niedersachsen zum Corona-Hotspot zu erklären. Überlegungen in diese Richtung hatte es gegeben, nachdem sich die Bewegungslosigkeit der Ampel-Koalition in Berlin bei der am Wochenende beschlossenen Reform des Bundesinfektionsschutzgesetzes abgezeichnet hatte. Die neue Bundesregel, von SPD, Grünen und FDP im Bund getragen, sieht nämlich ab Anfang April nur noch Masken-Pflichten im ÖPNV und in Heimen vor. Sollte es in einigen Ländern einen Corona-Hotspot geben, müsse der jeweilige Landtag dort per Beschluss weitere Schutzvorkehrungen, so auch eine 3G- oder 2G-Regel für Großveranstaltungen und andere Bereiche, ausdrücklich beschließen.

Ärger über „Hotspotregelungsverhinderungsregel“

Aus Sicht von Weil, alle anderen Ministerpräsidenten und auch dem Koalitionspartner CDU in Niedersachsen ist das schwer handhabbar und unpraktikabel, Weil sprach erneut von einer „Hotspotregelungsverhinderungsregelung“. Wenn ein Land einen Hotspot definieren und damit dort weitere Beschränkungen möglich machen will, muss dort zunächst eine „konkrete Gefahr“ beschrieben und belegt werden – etwa die Überlastung der Kliniken. Nachdem Juristen der Landesregierung den Fall untersucht haben, scheint sich der Eindruck zu verfestigen, dass die Definition des gesamten Landes als Hotspot juristisch schwer durchsetzbar sein wird. „Ich schließe nach wie vor aber gar nichts aus“, sagte Weil – und betonte, dass er eine gemeinsame Sitzung von Bundesregierung und Ministerpräsidenten noch vor der Sommerpause erwarte – in der Hoffnung, dann weitere Schutzvorkehrungen für den Herbst und Winter 2022/2023 treffen zu können.