Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am heutigen Freitag die Entscheidung des Umweltministeriums, einen Wolfsrüden töten zu lassen, bestätigt. Das Gericht hatte den Eilantrag des Vereins „Freundeskreis freilebender Wölfe“ auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für das Tier zurückgewiesen. Damit darf das Ministerium nun Jäger beauftragen, den Wolf aus dem Rodewalder Rudel im Landkreis Nienburg zu schießen. Dafür ist nun noch 13 Tage Zeit. Am 28. Februar läuft die Ausnahmegenehmigung aus.

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„Es ist gut, dass wir jetzt durch den Beschluss des VG Oldenburg Klarheit haben“, sagte Umweltminister Olaf Lies zu der Entscheidung. Auch Jörg Bode, Landtagsabgeordneter der FDP, begrüßte das Urteil. „Jeder Tag, an dem der Wolf weiter herumläuft und weitere Tiere tötet, ist ein Tag zu viel.“ Jetzt sei Minister Lies allerdings am Zug. Er müsse nun dafür sorgen, dass der Wolf tatsächlich so schnell wie möglich geschossen werde.

Wolf überspringt auch als sicher geltende Zäune

Das Umweltministerium sieht die Tötung des Rüden mit der Kennung GW717m als notwendig an, weil er zahlreiche, unter anderem große Weidetiere gerissen hat. Dabei überwand er auch mehrfach als ausreichend sicher geltende Zäune. Aus Sicht des Ministeriums bestehe die Gefahr, dass der Rüde sein Jagdverhalten verfeinert und auch der Fähe und den Jungwölfen beibringt. Daher seien die Voraussetzungen für einen zeitnahen Abschuss des ansonsten streng geschützten Wildtieres gegeben.

Aus Sicht von CDU-Politikern ist die Gefahr mit dem Abschuss des Tieres aber noch nicht gebannt. „Bei uns geht man davon aus, dass längst das ganze Rudel beteiligt ist und schon weiß, wie man den Herdenschutz überwindet“, sagte Frank Schmädeke, Abgeordneter aus dem betroffenen Landkreis Nienburg, vergangenen Montag im Umweltausschuss.