Daniela Behrens, Sozialministerin, hat erneut ihre Unzufriedenheit mit der von der Ampel-Koalition im Bundestag beschlossenen Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes bekundet. Eine Testpflicht gelte zunächst zwar weiterhin für Schulen und Kindergärten, die Maskenpflicht werde aber auf Heime und den Gesundheitsbereich, Gefängnisse und den Bus- und Bahnverkehr begrenzt. Wenn ein Land die Beschränkungen ausweiten wolle, müsse man eine akute Gefahr oder eine drohende Überlastung der Kliniken nachweisen. „Wenn ich das jetzt täte, gäbe mir das OVG Lüneburg keine drei Tage Zeit, damit zu bestehen“, sagte Behrens.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens | Foto: Link

Behrens nannte erste Zahlen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die in Pflegeheimen, Krankenhäusern, Arztpraxen und für Pflegedienste gilt. Von den 240.000 Beschäftigten dieser Branchen in Niedersachsen seien über das Meldeportal bisher 11.400 Menschen gemeldet worden, die dort beschäftigt, aber nicht geimpft sind. Die Gesundheitsämter müssen in jedem Einzelfall entscheiden, ob die Betroffenen einen Bußgeldbescheid oder gar ein Beschäftigungsverbot auferlegt bekommen. 41 der 45 Gesundheitsämter nutzen das vom Land bereitgestellte Meldeportal – nicht angeschlossen hätten sich die Kreise Osnabrück, Leer, Hameln-Pyrmont und Harburg.