Beim geplanten Gesetz zur Sonntagsöffnung ist das letzte Wort offenbar noch nicht gesprochen. Während ein Sprecher des Sozialministeriums den aktuellen Gesetzentwurf als „sehr ausgewogenen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessen“ bezeichnete, ist die CDU-Landtagsfraktion weniger zufrieden und sieht Nachbesserungsbedarf. CDU-Fraktionschef Dirk Toepffer ist der aktuelle Entwurf nicht klar genug. Zudem stört sich die CDU an der aktuellen 4+2-Regelung. Sie will erreichen, dass jedes Geschäft insgesamt höchstens viermal im Jahr öffnen darf.


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Derweil hat Ministerpräsident Stephan Weil vor allem ein Interesse an einer gerichtsfesten Lösung. Man wisse auch aus Erfahrungen aus anderen Ländern, dass immer sehr gut abgewogen werden müsse, ob Ausnahmevorschriften im Gesetz nicht weitere Ausnahmen nach sich zögen, sagte Regierungssprecherin Anke Pörksen am Freitag. „Man muss sich deshalb genau anschauen, ob es ein stimmiges Gefüge gibt, das dann auch vor Gericht Bestand hätte.“

Aktuell wertet das Sozialministerium die Ergebnisse der Verbandsanhörung aus. Es sei durchaus damit zu rechnen, dass es noch Veränderungen am Gesetzentwurf geben werde, sagte der Ministeriumssprecher.