Havliza will „Kettenbewährungen“ im Strafrecht begrenzen
Niedersachsens Justizministerin Barbara Havliza (CDU) möchte sogenannte „Kettenbewährungen“ im deutschen Strafrecht eindämmen. In Zukunft soll es nicht mehr so einfach möglich sein, dass Straftäter mehrere Bewährungsstrafen nacheinander verbüßen. Dazu kommt es bislang noch, wenn ein Täter während einer Bewährungsstrafe erneut straffällig wird und diese Strafe dann auch ausgesetzt wird. „Straftaten führen nicht selten zu Bewährungsstrafen, obwohl der Täter bereits mehrfach unter Bewährung stand“, sagt Havliza dem Politikjournal Rundblick.
Die Ministerin möchte eine solche Aneinanderreihung nun deutlich begrenzen. Damit soll zum einen die Akzeptanz für das Justizsystem in der Bevölkerung erhöht werden. Es geht ihr aber auch darum, die Bedeutung einer Bewährungsstrafe für die Verurteilten zu erhöhen. „Das kann man den meisten Menschen kaum erklären. Viel wichtiger ist jedoch, dass den Verurteilten klar sein muss, dass eine erneute Straftat die Haft zur Folge hat.“
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Gemeinsam mit ihren Kollegen aus den CDU-geführten Justizministerien in Baden-Württemberg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Sachsen-Anhalt wird Havliza am Donnerstag dieser Woche das Thema auf die Tagesordnung der Justizministerkonferenz setzen. Das Bundesjustizministerium soll dazu aufgefordert werden, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen.
Anlass dafür ist auch eine Studie zu rückfällig gewordenen Straftätern, die das Bundesjustizministerium bereits 2016 veröffentlicht hat. Daraus geht hervor, dass im Untersuchungszeitraum bei etwa einem Fünftel der Bewährungsstrafen eine Wiederholungstat folgte. Bei mehr als der Hälfte der Fälle wurden diese dann auch nur mit einer Bewährungsstrafe geahndet.
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