Bis Ende des kommenden Jahres muss die Reform der Grundsteuer unter Dach und Fach sein – denn sonst wird es zu knapp für die mindestens fünf Jahre dauernde Umstellung, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil im vergangenen Jahr verlangt hat. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick beurteilt Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) neue Überlegungen, die im Ministerium von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) kursieren, mehr als skeptisch. Bisher war in der Reformdebatte immer von zwei Typen die Rede. Zum einen ein Flächenmodell, das auf die Größe der Grundstücke und die Größe der darauf stehenden Gebäude abhebt, womöglich noch variiert nach der Anzahl der Geschosse. Hier wäre die Steuer relativ einfach und ohne Verwaltungsaufwand zu ermitteln. Zum zweiten gibt es ein Bodenrichtwert-Modell, das auf den aktuellen Verkehrswert der Grundstücke abhebt, also auch zwischen Luxus-Lagen und Stadtrand-Lagen unterscheidet. Weil dies einen größeren Aufwand bei der Berechnung erfordert, zählte Hilbers bisher nicht zu den Befürwortern. Im Bundesfinanzministerium soll jetzt an einem dritten Modell getüftelt werden, das sich an das zweite anlehnt – also auch auf den aktuellen Wert der Grundstücke Bezug nimmt. Maßgeblich dafür soll der Mietspiegel in der jeweiligen Stadt sein. Wo er hoch ist, soll auch die Besteuerung höher sein. In hannoverschen Regierungskreisen heißt es nun, Hilbers stehe solchen Überlegungen ablehnend gegenüber – zum einen, weil die Umsetzung einen höheren bürokratischen Aufwand erfordere als beim Flächenmodell. Zum anderen, weil Grundeigentümer dann benachteiligt werden könnten, wenn in ihrer Gegend die Mieten stark steigen – und damit dann eben auch die Grundsteuer steigen müsste. Der Minister hat sich aber auch aus praktischen Gründen für ein unbürokratisches Berechnungsmodell ausgesprochen: Er will es möglich machen, dass die Grundsteuer-Basis jedes Grundstücks womöglich gar automatisiert ermittelt werden kann.