Hochschulen fordern: Wir brauchen noch mehr Freiheiten von Landesregierung
Der Entwurf des neuen Hochschulgesetzes gibt den Leitungen der Universitäten und Hochschulen mehr Rechte. Mit einer „Experimentierklausel“ können sie befristet von gesetzlichen Vorgaben abweichen und beispielsweise in Einzelfragen die Gremien-Beteiligung verkürzen. Allerdings gilt das nur für Exzellenz-Verfahren. In einer Anhörung haben jetzt verschiedene Wissenschaftler zu den Vorschlägen Stellung genommen. Die Position der Landeshochschulkonferenz (LHK), in […]
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