(rb) Hannover. Spätestens bis zum 1. Dezember 2012 müssen auch in Niedersachsen landesgesetzliche Regelungen in Kraft treten, die die einheitliche Bewertung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen ermöglichen und den Rechtsanspruch auf Prüfung innerhalb von drei Monaten nach Antragstellung garantieren. Das sieht das seit April 2012 geltende Bundesgesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) […]

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