Niedersachsens Landesregierung hat sich dafür ausgesprochen, elektronische Fußfesseln in Zukunft auch im Strafvollzug einzusetzen. Damit folgt sie einem Entwurf aus dem Hause von Justizministerin Barbara Havliza (CDU). Bislang wurden diese Kontrollen nur in der Führungsaufsicht eingesetzt, also wenn ein Gericht bei Straftätern auch nach der Haftentlassung noch von einer Wiederholungsgefahr ausgeht. Auch im Polizeigesetz, das der Landtag am Dienstag beschließen soll, sind elektronische Fußfesseln vorgesehen – allerdings zur präventiven Kontrolle von sogenannten Gefährdern.

Im Strafvollzug soll die elektronische Fußfessel dem Opferschutz dienen, indem überwacht werden kann, ob Inhaftierte sich bei einem Ausgang an die verhängten Auflagen halten. So besteht zwar jetzt schon die Möglichkeit, dass die Vollzugsbehörde den Straftätern bestimmte Orte vorschreibt, die sie nicht betreten oder nicht verlassen dürfen. Mit der elektronischen Fußfessel solle es bald aber auch „ein wirksames Mittel geben, um die Einhaltung einer solchen Weisung präzise und in Echtzeit zu kontrollieren“, erklärt Havliza. Wenn der Landtag die Änderung im Justizvollzugsgesetz beschlossen hat, sollen zunächst zwölf Überwachungseinheiten angeschafft werden. Das Justizministerium rechnet mit jährlichen Kosten von 137.000 Euro.

Grüne: Fußfessel ist Placebo

Die Opposition im Landtag bewertet die Einführung der elektronischen Fußfessel unterschiedlich. Die FDP lobt das Vorhaben zwar prinzipiell. Marco Genthe, FDP-Sprecher für Justizvollzug, mahnt allerdings auch, dass dies nicht zu weniger Personaleinstellungen führen dürfe. Die Grünen sprechen hingegen von einem Placebo, da durch die neue Kontrollmöglichkeit eine Grenzüberschreitung nicht verhindert, sondern nur nachgewiesen werden könne. Anja Piel, Fraktionsvorsitzende der Grünen, betont außerdem, die Fußfessel könne kein Ausgleich für die Reduzierung der Ausgänge von sicherheitsverwahrten Gefangenen sein. Wie das Kabinett am gestrigen Montag ebenfalls beschlossen hat, sollen Sicherungsverwahrte in Zukunft nur noch Anspruch auf eine Ausführung pro Quartal haben, statt wie bisher eine pro Monat. Damit möchte Niedersachsen die Ansprüche an die Regelungen in fast allen anderen Bundesländern, mit Ausnahme von Bremen, anpassen.


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