Die rot-schwarze Landesregierung ist leicht von ihrem bisherigen Plan abgewichen, mit dem sie den Tarifabschluss für den öffentlichen Dienst auch auf die 200.000 Beamten und Pensionäre in Niedersachsen übertragen wollte. Eingeführt werden soll nun eine „soziale Komponente“.

Durch die „soziale Komponente“ sollen die unteren Lohngruppen mehr Geld bekommen- Foto: Stockfotos-MG

Die erste Stufe der Gehaltsaufbesserung, die rückwirkend zum 1. März dieses Jahres zu wirken beginnt, soll nun „mindestens 100 Euro“ monatlich ausmachen. Das betrifft nach den Berechnungen des Beamtenbundes rund 50.000 Beamte, die unterhalb der Besoldungsgruppe A9 liegen und für die der Anstieg bisher weniger als diese Summe ausgemacht hätte. Betroffen sind Sachbearbeiter in Finanzämtern, Mitarbeiter im Justizvollzug und in den Gerichten.

In der vergangenen Woche hatte der Landesvorsitzende des Niedersächsischen Beamtenbundes (NBB), Martin Kalt, im Rundblick-Interview vehement gefordert, man dürfe bei der anstehenden Reform „die kleinen Beamten nicht vergessen“. Der Kabinettsbeschluss, der von den bisherigen Ankündigungen des Finanzministeriums noch einmal abweicht, nimmt darauf nun augenscheinlich Rücksicht. NBB-Chef Kalt sagte gestern dazu gegenüber dem Politikjournal Rundblick: „Es ist erfreulich, dass die Koalition offenbar auf uns zugeht – auch wenn wir nun zunächst genau prüfen müssen, welche Auswirkungen der Gesetzentwurf haben wird.“ Die vollständige Übertragung der Tarifeinigung auf die Beamten bleibe aus, deshalb bleibe der Vorschlag dennoch enttäuschend. Wieder einmal blieben die Beamten hintangestellt.


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Das Kabinett hat beschlossen, zu diesem Vorschlag nun zunächst Anregungen von Verbänden und Interessengruppen zu hören. Anfang März hatte es den Abschluss der Tarifverhandlungen zwischen den Landesregierungen und den Gewerkschaften (Verdi, GEW und Beamtenbund) gegeben. Danach steigen die Gehälter für die 81.000 Angestellten des Landes zum 1. Januar 2019 um 3,2 Prozent, ein Jahr später noch einmal um 3,2 Prozent und am 1. Januar 2020 um 1,4 Prozent. Die Steigerung sollte im ersten Jahr aber mindestens 100 Euro ausmachen, wovon dann vor allem niedrige Besoldungsgruppen profitieren. Außerdem war ein monatlicher 120-Euro-Zuschlag für alle Pflegekräfte vereinbart worden.

Reinhold Hilbers, der selbst einer der Verhandlungsführer war, erklärte später, den Abschluss „wirkungsgleich“ auf die Beamten übertragen zu wollen. Im ersten Konzept des Finanzministeriums war ein Sockelbetrag für die „kleinen Beamten“ noch nicht vorgesehen. Dies ändert sich jetzt. Der neue Vorschlag der Regierung sieht vor, die Steigerung für die Beamten im ersten Jahr statt bei 3,2 Prozent nun bei 3,16 Prozent festzulegen. Auf der anderen Seite aber wird ein 100-Euro-Mindestbetrag jetzt ausdrücklich vorgesehen. Für die beiden nächsten Stufen 2020 und 2021 gibt es keinen Sockelbetrag, die Steigerung beträgt dann – wie bisher angepeilt – 3,2 Prozent und 1,4 Prozent.

Immer noch zwei Nachteile im Konzept der Regierung

Aus Sicht vieler Beamter, die eine absolute Übertragung der Tarif-Vereinbarungen auf die Beamten fordern, sind im Konzept der Regierung nach wie vor zwei Nachteile enthalten. Erstens sind die Steigerungen jeweils zum 1. März 2019, 2020 und 2021 vorgesehen, während die Erhöhung für die Angestellten schon zum 1. Januar vereinbart wurde. Beamte müssen also mit einer zweimonatigen Verzögerung rechnen.

Zweitens gibt es keinen Bonus für die rund 900 beamteten Pflegekräfte, die beispielsweise im Maßregelvollzug oder in ehemaligen Landeskrankenhäusern beschäftigt sind. Während die angestellten Pfleger einen 120-Euro-Bonus monatlich bekommen, ist hier für die beamtete Seite bislang nichts vorgesehen.

Finanzminister Hilbers erklärte, die vorgeschlagene Neuregelung sei ein großer Fortschritt für die Beamten gegenüber der bisherigen Praxis – denn der Abstand zur vorigen Besoldungserhöhung werde von zwölf auf neun Monate verkürzt. Außerdem kündigte die Landesregierung an, dass die untersten Besoldungsgruppen A2, A3 und A4 künftig ganz wegfallen sollen. Künftig solle A5 das erste Einstiegsamt sein. Sechs Planstellen, die bisher noch auf A4 im Haushalt gebucht sind, sollten auf A5 angehoben werden. Auch die Anwärtergrundbeträge für angehende Beamte solle angehoben werden, zum 1. März 2019 und ein Jahr darauf um jeweils einen Festbetrag von 50 Euro. Das geschehe, damit die Attraktivität gesteigert wird.