Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) versetzt die Kassenärztliche Vereinigung in Niedersachsen (KVN) in Aufregung. Ein Zahnarzt in Baden-Württemberg, der als sogenannter „Pool-Arzt“ im Bereitschaftsdienst eingesetzt war, kann nicht mehr wie bisher eingesetzt werden. Für ihn müssen Sozialversicherungsbeiträge entrichtet werden, da er nach Auffassung des BSG de facto als Angestellter der dortigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung gewirkt […]

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