Wie kann man Kinder aus Familien retten, in denen die Eltern bei salafistischen Organisationen mitwirken? Droht dort nicht, dass dort die radikale Ideologie weitergegeben und Söhne und Töchter als Attentäter ausgebildet werden? Im Sozialausschuss des Landtags hat die Referatsleiterin für Kinder- und Jugendschutz, Birgit Maaß, über die Grenzen und Möglichkeiten berichtet. Eine bundesweit tätige Arbeitsgruppe bereite Entscheidungen vor, die womöglich bei der Jugendministerkonferenz im Mai fallen sollen. Da die Grundrechte des Schutzes der Familie und der Religionsfreiheit berührt seien, müsse jeder Einzelfall von den Jugendämtern sehr sorgfältig geprüft werden. Zwar kann das Jugendamt ein Kind von seinen Eltern trennen, wenn es droht verwahrlost oder misshandelt zu werden. Dies sei aber in salafistisch geprägten Familien oft schwer nachzuweisen. Anhaltspunkte dafür, dass das Kind für eine radikale Ideologie gedrillt wird, können vielfältig sein – etwa wenn das Kind sich von anderen in der Schule abschottet oder radikale Ansichten vertritt. In der Länder-Arbeitsgruppe sei auch über Datenschutzprobleme gesprochen worden, erklärte Maaß. So könnten die Behörden untereinander – auch mit Schule und Polizei – nicht problemlos Informationen austauschen. Das Landeskriminalamt hatte kürzlich von rund 15 Fällen gesprochen, in denen Kinder derart von salafistischen Eltern verführt werden. Im Sozialausschuss erklärte Maaß, dass das Problem in Wolfsburg und Hildesheim (wo salafistische Prediger in Moscheen aufgetreten waren) bereits die Jugendämter beschäftigt habe.