Die Führung der Klosterkammer Hannover bekommt voraussichtlich vom nächsten Jahr an mehr Geld. Präsident Hans-Christian Biallas, Kammerdirektor Andreas Hesse und zwei der fünf Abteilungsleiter sollen höhergestuft werden. Das sieht ein Gutachten vor, das die Klosterkammer auf Anraten des Wissenschaftsministerium erarbeiten ließ. Im Haushaltsplan des Landes muss die Aufwertung der Stellen vermerkt werden, der Landtag muss dies beschließen. Allerdings finanziert die Klosterkammer ihr Personal aus eigenen Erträgen. Da sie aber formal eine Behörde des Landes ist, die allerdings weitgehend unabhängig wirtschaften kann, ist der Umweg über den Landeshaushalt unverzichtbar.

Die Klosterkammer wurde 1818 gegründet, als das säkularisierte Kirchenvermögen verwaltet werden musste. Nach bis heute gültigen Regeln soll der hannoversche König (oder heute das Land Niedersachsen als Rechtsnachfolger) die Erträge für kirchliche, soziale und bildungspolitische Ziele einsetzen. Dabei wirtschaftet die Klosterkammer (139 Mitarbeiter, ein Umsatz von 55 Millionen Euro jährlich) weitgehend selbstständig – obwohl sie de jure eine Einrichtung des Landes ist. Derzeit wird aber im Landtag über einen Vorstoß von Rot-Grün debattiert, das Kuratorium mit Beschlussrechten auszustatten und dort auch Landtagsabgeordnete einzubeziehen. Dann müssten aber die bis 2018 eingesetzten Kuratoriumsmitglieder (unter ihnen der frühere EKD-Kirchenamtspräsident Valentin Schmidt, der ehemalige Landtagspräsident Jürgen Gansäuer, der frühere Minister Walter Hirche und der einstige Regierungspräsident Hans-Albert Lennartz) vorzeitig ausscheiden.

Weil mit der Fusion zweier Forstämter der Klosterkammer eine Stellen-Neubewertung nötig wurde, hat Biallas eine Unternehmensberatung damit beauftragt, den Arbeitsumfang und Verantwortungsbereich der Mitarbeiter einzustufen. Das Ergebnis war, für den Präsidenten künftig B 6 vorzusehen, das entspricht dem Gehalt eines Abteilungsleiters in einem Ministerium. 2001, in der Regierungszeit von Ministerpräsident Sigmar Gabriel, war die Stelle auf B 4 abgestuft worden. Vorgeschlagen wird außerdem B 2 für den Kammerdirektor (bisher A 16) und A 16 für die Abteilungsleiter (bisher A 15). Auf Anfrage erklärte Biallas, er habe die Vorschläge an das Wissenschaftsministerium übermittelt und rechne nun mit der Umsetzung zum Etat 2017. „Ich füge mich dem Ergebnis, das in den Beratungen herauskommt.“

Die in der Klosterkammer tätigen Beamten erhalten das Gehalt zunächst vom Land. Die Kammer schickt das Geld dann aber umgehend wieder zurück ans Finanzministerium, denn die Unabhängigkeit der Einrichtung gebietet es, das Personal aus eigenen Erträgen zu bezahlen. 2001 hatte der damalige Ministerpräsident Sigmar Gabriel eine umfangreiche Stellen-Neubewertung in Gang gesetzt. Im Ergebnis führte das damals zur Abwertung der Klosterkammer-Stelle, das geschah zur Amtszeit von Martha Jansen, der späteren Rechnungshofpräsidentin, die seinerzeit unwirsch auf den Schritt reagierte. Mit der jetzt vorgesehenen Reform müsste der damalige Gabriel-Plan wieder rückgängig gemacht werden.