Die unabhängige Diätenkommission hat grünes Licht gegeben: Ein noch aus dem Dezember stammender Antrag der Landtagsfraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP stößt bei dem Gremium grundsätzlich auf Zustimmung – damit kann der Landtag eine Anhebung der steuerfreien Aufwandsentschädigung für jeden der 137 Landtagsabgeordneten von bisher 1104 Euro auf 1417 Euro monatlich beschließen. Das dürfte in einer der nächsten Landtagssitzungen geschehen. An der bisherigen Höhe der Diäten, die bei monatlich 6809,85 Euro liegen, soll sich nichts ändern. „Damit bewegt sich Niedersachsen bei der Bezahlung der Landesparlamentarier im Mittelfeld, wenn man andere Bundesländer und den Bund hinzuzieht“, sagte der frühere DGB-Landesvorsitzende Hartmut Tölle, neuer Vorsitzender der Diätenkommission. „Wir tragen auch dem Umstand Rechnung, dass die Aufgaben der Abgeordneten anspruchsvoller geworden sind und sie ohne wissenschaftliche Zuarbeit ihren Job kaum richtig erfüllen können“, ergänzte Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von Niedersachsenmetall, der die Arbeitgeberseite in der Kommission vertritt. Mitglieder sind zudem die frühere Landtagsabgeordnete Gabriele Kohlenberg und Bernhard Zentgraf vom Steuerzahlerbund.

Zusätzliche Bürokratie vermeiden

Die Kommission hatte verschiedene Fragen untersucht, so beispielsweise die, ob die bislang steuerfreie Pauschale versteuert werden soll. Man entschied sich dagegen, „vor allem deshalb, weil wir zusätzliche Bürokratie vermeiden wollten“, erklärte Schmidt. Eine Änderung allerdings wird schon empfohlen: Auch die Höhe dieser Entschädigung soll, wie bereits für die regulären Diäten üblich, einem Preis-Index unterworfen werden. Das heißt, dass sich die Höhe daran bemessen soll, wie sich die Preise entwickeln für Wohnung, Wasser und Strom, für Möbel und Haushaltszubehör, für Telefon, für Bahn-Fahrkarten, für Gaststättenpreise und für die gesamten Verbraucherpreise. „Das kann im Ergebnis dazu führen, dass die Pauschale nicht steigt, sondern bei einer Preissenkung auch mal sinken kann“, erläutert Tölle. Für die Diätenentwicklung gibt es seit fast acht Jahren schon eine solche Index-Regelung, der Landtag muss dann regelmäßig entscheiden, ob er der dortigen Berechnung folgt oder davon abweicht. Die Kommission empfiehlt nun, dafür wie bisher eine jährliche Entscheidung im Parlament vorzusehen. Die vier größten Fraktionen hatten zunächst vorgeschlagen, ein solches Votum nur einmal zu Beginn der Legislaturperiode zu fällen. „Es entspricht dem Selbstverständnis der Abgeordneten, dass sie regelmäßig offen über ihre Rolle und die Bezahlung debattieren – und nicht als Getriebene wirken“, sagte Schmidt.

Mehr Geld für Mitarbeiterstab

Empfohlen wird von der Kommission weiterhin, die Büro-Zuschüsse für jeden Abgeordneten aufzustocken: Bisher zahlte der Landtag für eine 40-Stunden-Kraft auf der Basis von E9, künftig wird das auf 50 Stunden erhöht. Damit soll jeder Mandatsträger mehr Geld erhalten für seinen Mitarbeiterstab, den er frei einteilen kann. Es ist ihm freigestellt, darüber hinaus aus seiner eigenen Tasche noch weitere Hilfskräfte zu finanzieren. Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung verursacht jährliche Mehrausgaben für den Landeshaushalt von 532.000 Euro, die Anhebung der Mitarbeiter-Unterstützung 1,53 Millionen Euro.

Bonus von 9051 Euro soll kommen

Die vier größten Fraktionen planen außerdem weitere Änderungen, zu denen die Kommission jedoch kein Votum abgegeben hat. So ist vorgesehen, den Zuschuss für jede Fraktion von monatlich 60.343 Euro so zu belassen, allerdings sollen die drei Oppositionsfraktionen jeweils einen Bonus von monatlich je 9051 Euro hinzubekommen. Bisher gibt es diesen Bonus so nicht. Für jeden Abgeordneten sollen die Fraktionen monatlich 2263 Euro zusätzlich erhalten (bisher 2213 Euro), jede Oppositionsfraktion bekommt zusätzlich noch einmal 496 Euro je Abgeordneten (bisher 446 Euro). Diese Änderungen verursachen im Haushaltsplan für 2018 Mehrausgaben von insgesamt 427.236 Euro. Geplant ist außerdem noch, im Fall von Untersuchungsausschüssen den Fraktionen Anspruch auf Zuschüsse für zusätzliche Personal- und Gutachterkosten zu gewähren.