Foto: Staatkanzlei (Archiv)

Die Landesregierung und die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Verwendung von 143 Millionen Euro geeinigt, die der Bund für das Jahr 2023 zur Flüchtlingsfinanzierung an Niedersachsen überwiesen hat. 112 Millionen davon sollen an die Kommunen fließen. Darin enthalten sind 50 Millionen für die Vorhaltung von Gemeinschafts-, Sammel- und Notunterkünften. Nach dem Aufnahmegesetz wäre hierfür eine Abrechnung nicht möglich.



62 Millionen fließen für die Kommunen für die Unterstützung der tatsächlichen Unterbringung – und zwar für Unterkunft und Heizung. Die Mittel sollen nach dem tatsächlichen Bedarf der jeweiligen Kommune abgerechnet werden. Der Anteil des Landes an den Bundesmitteln beträgt 22 Prozent, also 31 Millionen Euro. Dieses Geld soll für massive Mehraufwendungen bei der Erstaufnahme verwendet werden, also für den Ausbau der Landes-Aufnahmeplätze auf 20.000.