Die Landesbanken und Sparkassen arbeiten unter Hochdruck an einem eigenen Angebot zum Einstieg in die Nord/LB, die dringend eine Kapitalzufuhr von rund 3,5 Milliarden Euro benötigt. Nach Informationen des Politikjournals Rundblick stößt dieser Versuch, der massiv vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband (DSGV) gestützt wird, weiter auf erhebliche Schwierigkeiten. Dabei geht es um ein Modell, das ganz ohne den Einstieg von US-Finanzinvestoren auskommen will. Bisher verhandelt die Nord/LB lediglich mit den drei US-Finanzinvestoren Cerberus, Apollo und Centerbridge, mindestens zwei von ihnen sollen bis Freitag ein konkretes Angebot zum Einstieg in die Norddeutsche Landesbank abgeben. Das Ziel des DSGV ist es offenbar, ebenfalls bis Freitag ein Alternativangebot abzugeben – aber unter Ausschluss privater Investoren.

Die Nord/LB hat von der Europäischen Zentralbank eine Frist bis Ende Januar bekommen, eine Konzeption zur Stärkung der Eigenkapitalbasis vorzulegen. Wenn dies nicht gelingen sollte, droht nicht nur eine Abwertung der Nord/LB durch die Rating-Agenturen, die Bankenaufsicht könnte sich auch zu strengen Sanierungsauflagen gefordert sehen. Parallel zu den Verhandlungen werden gegenwärtig die „faulen Schiffskredite“ der Nord/LB abgewickelt, womöglich gelingt hier die vollständige Übertragung dieser Verträge an den US-Finanzinvestor Cerberus bis 31. Januar. Das könnte aber ein tiefes Loch in die Bilanz der Nord/LB reißen und den Kapitalbedarf noch erhöhen.

Das bisherige Modell, das sich in den Gesprächen mit den drei US-Finanzinvestoren herausschält, sieht so aus: Centerbridge oder Cerberus würden eine Finanzspritze von 1,75 Milliarden Euro aufbringen, im gleichen Umfang müsste das Land Niedersachsen als bisher größter Eigentümer der Nord/LB einen Beitrag aufbringen. Dies muss schon allein deshalb geschehen, weil das Land Niedersachsen die Mehrheit an der Landesbank behalten will – denn nur so wäre es möglich, dass die Nord/LB im begehrten Haftungsverbund der öffentlich-rechtlichen Banken bliebe. Centerbridge hatte darüber hinaus Interesse an einer Aufspaltung der Nord/LB bekundet. Die Braunschweigische Landessparkasse (BLSK) und das Sparkassen-Verbundgeschäft würde Centerbridge als möglicher Nord/LB-Miteigentümer vermutlich gern abstoßen.

Bayerische Landesbank als möglicher Partner

Gegen dieses Modell der Beteiligung eines US-Finanzinvestoren formiert sich nun eine Gegenbewegung – auch wenn noch Hindernisse erkennbar bleiben. Die Gespräche zwischen der Hessisch-Thüringischen Landesbank (Helaba) und dem Sparkassen-Verband Niedersachsen (SVN) waren ins Stocken geraten, weil die Hessen verlangten, dass die niedersächsischen Sparkassen sich vorher am eigenen internen Helaba-Haftungsfonds beteiligen sollten, was diese ablehnen. Hier scheint der Kontakt derzeit nachhaltig gestört. Die Versuche der Nord/LB, stattdessen die Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) zum Einstieg in die Nord/LB zu bewegen, sind ebenfalls kompliziert. Die LBBW hat eine vielfältige Eigentümerstruktur, starkes Gewicht dort hat etwa die Stadt Stuttgart. Da sie im Fall einer Fusion der LBBW mit der Nord/LB ihre Sperrminorität verlieren würde, bremsen die Stuttgarter offenbar in der LBBW.

Somit käme noch die bayerische Landesbank als möglicher neuer Partner der Nord/LB in Betracht. Aber auch in Niedersachsen gibt es noch Probleme, denn Voraussetzung für ein öffentlich-rechtliches Modell wäre wohl auch, dass der SVN – bisher zweitgrößter Nord/LB-Miteigentümer – ebenfalls einen Beitrag zur Kapitalerhöhung mitträgt. Dies setzte aber Einstimmigkeit bei den niedersächsischen Sparkassen voraus. Eine Handvoll kleinerer Sparkassen sieht sich dazu allerdings nicht in der Lage. So wird auch darüber diskutiert, ob einige niedersächsische Kommunen, die kleine und schwache Sparkassen tragen, diesen Instituten finanziell unter die Arme greifen müssten – und ob das Land dazu den Kommunen aus seinen Fördertöpfen möglicherweise Hilfestellungen bieten könnte. Dies ist aber rechtlich schwierig. Das Land könnte den Sparkassen nicht direkt helfen, das wäre beihilferechtlich nicht zulässig.

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