Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende des Landesfrauenrates Niedersachsen (LFR), hat den Landtag aufgefordert, das Wahlrecht zu überarbeiten. Die LFR-Delegiertenversammlung hatte jüngst mit großer Mehrheit beschlossen, für den Landtag „ein verfassungskonformes Paritätsgesetz zu erarbeiten“. Als Basis dafür erwähnt Övermöhle-Mühlbach einen Vorschlag, den die Jura-Professorin Silke Ruth Laskowski und die frühere SPD-Bundestagsabgeordnete Elke Ferner in einer Expertenkommission des Bundestages vorgetragen hatten.

Marion Övermöhle-Mühlbach, Vorsitzende des Landesfrauenrats Niedersachsen | Foto: LFR

Demnach sollten nicht mehr sämtliche Sieger der Erststimmen in den Wahlkreisen auch in den Landtag einziehen – sondern nur so viele, bis in der jeweiligen Fraktion die Parität zwischen Männern und Frauen gewährleistet ist. Siegen für eine Partei zu viele Männer in den Wahlkreisen, so sollen nur einige von ihnen auch Abgeordnete werden können – für die anderen Plätze sollen Frauen von der Landesliste aufrücken. Die Autoren nennen das Modell „paritätsabhängige Mandatszuteilung“ und rechtfertigen es damit, dass die Ampel-Koalition im Bundestag mit der jüngst beschlossenen Wahlrechtsreform das bisherige Prinzip – jeder Wahlkreissieger bekommt ein Mandat – schon durchbrochen hat.

Künftig sollen laut Gesetzesbeschluss im Bundestag bei Bundestagswahlen die Parteien nur noch so viele Direktmandate in den Bundestag entsenden dürfen, wie sie laut Zweitstimmenergebnis Anspruch auf Mandate haben. Die klassischen Überhangmandate sollen damit wegfallen.