Ministerpräsident Stephan Weil hat angekündigt, dass die Landesregierung ihre Vorschläge zum Polizeigesetz noch einmal nachbessern wird – und zwar, sobald die Landtagsjuristen ihre Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben fertiggestellt haben. „Es wird dann um Vorschläge gehen, wie die Kontrolle von Gefährdern effektiver gestaltet werden kann“, sagte der Ministerpräsident nach der Klausurtagung des Kabinetts. Mit Gefährdern sind Personen gemeint, die von den Behörden als gefährlich eingestuft werden, obwohl sie noch keine Straftat begangen haben. Der Attentäter, der auf dem Berliner Weihnachtsmarkt zwölf Menschen getötet hatte, galt als ein solcher Gefährder, er wurde aber von den Sicherheitsbehörden nicht angemessen überwacht. „Wir werden nun mit kühlem Kopf prüfen, ob es rechtliche Änderungen auch in Niedersachsen geben muss. Falls ja, werden wir die nötigen Schritte gehen“, sagte Weil. Er halte aber nichts von „Schnellschüssen“, fügte der Ministerpräsident hinzu. Eine Notwendigkeit, sich mit CDU-Landeschef Bernd Althusmann wegen der Sicherheitspolitik zu treffen, sieht Weil nicht. Althusmann hatte der Regierung einen Pakt angeboten, um eine breite parlamentarische Mehrheit für die Verschärfung der Sicherheitsgesetze zu gewährleisten.

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Nach Weils Worten geht es bei den Schritten, die man im Polizeigesetz festschreiben könne, vor allem um strengere Vorgaben für den Aufenthalt dieser Gefährder, um Auflagen, wie und wann sie sich bei den kommunalen Ausländerbehörden zu melden haben, und auch um mögliche Kontaktverbote. Offen sei, ob auch die „elektronische Fußfessel“ dazu gehören solle – denn eine solche Variante zur Überwachung von Gefährdern könne Straftaten nicht verhindern. Der Ministerpräsident legte sich auch nicht fest zu der von der CDU geforderten Verlängerung des „Unterbindungsgewahrsams“ auf bis zu zwei Jahre. Im aktuellen Entwurf des Polizeigesetzes will Rot-Grün die maximale Frist von bisher zehn auf vier Tage absenken. Weil sagte nun, dass er bereit sei für viele Veränderungen an den Rechtsvorschriften. Allerdings müsse klar sein, dass diese Schritte auch das angepeilte Ziel fördern können, nämlich die Rückführung von gefährlichen Personen in ihre Herkunftsländer zu erleichtern. Wenn es darum gehe, die Abschiebehaft zu verbessern, sei der Bund gefordert. Auf Bundesebene wird über einen neuen Haftgrund diskutiert, der es Gerichten erlauben könnte, öfter für eine Inhaftierung zu entscheiden. Der Ministerpräsident sagte, dass er nichts von ständig neuen, sich gegenseitig überbietenden Vorschlägen für neue Sicherheitsgesetze halte: „So etwas stärkt nicht das Sicherheitsgefühl, sondern erweckt den falschen Eindruck, die Unsicherheit sei prägend. Die Politik ist gut beraten, so nicht vorzugehen.“

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In ihrer zweitägigen Klausurtagung in Hildesheim hat die Landesregierung das Arbeitsprogramm für das restliche Jahr dieser Legislaturperiode des Landtags erörtert. Weil und Umweltminister Stefan Wenzel (Grüne) sagten, es gebe kein größeres Gesetzesvorhaben, das nicht mehr angepackt werden solle. Damit werde der Koalitionsvertrag von 2013 fast vollständig umgesetzt. Dazu zähle auch das umstrittene Informationsfreiheitsgesetz, das den Zugang der Bürger zu Daten der Verwaltung sicherstellen soll. Ein neuer Entwurf solle Ende Januar oder Anfang Februar im Kabinett erörtert werden. Schwerpunkt der Kabinettsklausur war die Digitalisierung – und hier gehört Niedersachsen nach Weils Worten zu den Bundesländern, die besonders voranschreiten. Im Justizwesen geschehe die Datenübermittlung schon weitgehend digital, im Innenministerium werde an einem Gesetz gearbeitet, das in elektronischen Behördenablauf die Datensicherheit garantieren solle.