Landkreise unzufrieden: Dünge-Daten werden Kommunen nicht zwingend übermittelt
Heute steht die Novelle der Niedersächsischen Bauordnung im Landtag an – aber die Fraktionen peilen dabei nur eine Minimal-Lösung an, nämlich die Anpassung der Vorschriften für Unfälle mit giftigen Chemikalien, die sogenannte „Seveso-III-Richtlinie“. Das geht den Kommunen nicht weit genug. In einem Rundschreiben des Landkreistages heißt es, dass man sich dringend noch eine wichtige Änderung gewünscht hätte: Die Verpflichtung der Landwirtschaftskammer als Düngebehörde, die Dünge-Daten der Landwirte an die Bauaufsichtsbehörden der Kreise und Städte zu übermitteln. Für die Überwachung benötigten die Kommunen diese Angaben, und der Zwang, die Unterlagen in jedem strittigen Einzelfall anzufordern, sei aufwendig und langwierig. Ohne die Pflicht zur Datenweitergabe hätten die Kommunen weniger Handhabe, effektiv gegen Überdüngung auf den Feldern mit entsprechenden negativen Folgen für das Grundwasser anzugehen – auch mit Blick auf das bereits gestartete EU-Vertragsverletzungsverfahren. Bedenken haben die Kommunen auch gegen den ursprünglichen Plan, in der Bauordnung die sogenannten „mobilen Hühnerställe“ auch ohne besondere Genehmigung zu erlauben. Aus kommunaler Sicht ist das eher problematisch, da dann die Bauaufsicht in vielen Fällen später einschreiten und Verbote aussprechen müsse, was den Ärger oft noch erhöhe. Im ursprünglichen Gesetzentwurf war ebenfalls vorgesehen, die Barrierefreiheit bei Neubauten stringenter durchzusetzen. Die Kommunen merkten dazu an, es solle Ausnahmen geben für kleine Hotels und Gaststätten. Das Thema Barrierefreiheit ist jetzt – ebenso wie das der „mobilen Hühnerställe“ und das der Dünge-Daten – aus dem Gesetz ausgeklammert worden. Man brauche dafür mehr Zeit für eine gründliche Beratung, heißt es aus der CDU.