Albert Schulte to Brinke, Präsident des Landvolk Niedersachsen, fordert vom Bundesrat, die Tagesordnung seiner Sitzung am kommenden Freitag zu ändern. Dort soll nach aktuellem Stand die umstrittene Änderung der Düngeverordnung beschlossen werden. „Wir lehnen dieses Hauruck-Verfahren insbesondere mit Blick auf die Herausforderungen der Corona-Krise ab“, erklärte Schulte to Brinke.

Der Landvolkpräsident fürchtet, dass die Binnendifferenzierung in den sogenannten „roten Gebieten“, die eine besonders hohe Nitratbelastung im Grundwasser aufweisen, zurzeit nicht vorgenommen werden könnte. Er stärke deshalb Niedersachsens Agrarministerin Barbara Otte-Kinast den Rücken, „damit diese sich für eine Absetzung des Themas von der Tagesordnung der Länderkammer stark macht.“ Beim Landvolk fürchtet man zudem, dass die Landwirtschaft in der Krise die Lebensmittelproduktion nicht mehr sicherstellen könnte, sollten die Sanktionen der neuen Düngeverordnung angewendet werden, wie etwa eine zwanzigprozentige Unterdüngung in den roten Gebieten.


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Unterdessen spitzt sich die Atmosphäre vor der Bundesratssitzung am Freitag zu. Es gibt intensive Bemühungen der Länder, auch Niedersachsens, die Abstimmung auf Mai zu verschieben. Sollte das nicht geschehen, würde Niedersachsen, wie es heißt, wohl mit Nein stimmen – ebenso wie vermutlich die Mehrheit der Länder. Ob dann in diesem Fall einer gescheiterten Verordnung die EU wirklich umgehend Strafzahlungen wegen Verstoßes gegen die Nitratrichtlinie für Trinkwasser gegen Deutschland anordnet, wird von Beobachtern unterschiedlich eingeschätzt.

Niedersachsen dringt darauf, dass der sogenannte Emissionsansatz (bezogen auf das Ausbringen von Gülle in jedem Betrieb) angewendet werden darf und dies auch wenigstens in einer Verwaltungsvorschrift zur Düngeverordnung vermerkt wird. Wenn das so käme, könnten die pauschalen strengen Dünge-Vorschriften für sämtliche rote Gebiete entbehrlich machen.