Unternehmen, die maximal 250 Mitarbeiter haben, können bei explodierenden Energiekosten Hilfen des Landes in Anspruch nehmen. Die Details zu diesem Programm des Landes, das sich zu einem Drittel aus Bundesmitteln speist, hat Wirtschaftsminister Olaf Lies (SPD) am Montag vorgestellt. Mit der Antragstellung müssen sich die Betriebe jetzt nicht beeilen, denn erst ab dem 23. Februar werden von der N-Bank die ersten Anträge entgegengenommen. Das Antragsportal der N-Bank soll dann für maximal sechs Wochen geöffnet sein. Betroffen ist hier zunächst ein 100-Millionen-Programm, das sich auf die Verhältnisse im Jahr 2022 stützt. Sollte sich dann im März oder April herausstellen, dass dieses Programm überzeichnet ist, stellt Lies keine Aufstockung in Aussicht. Vielmehr sei für diesen Fall geplant, dass die Summe je Unternehmen verringert wird.

Sprechen in der Landespressekonferenz über das 300-Millionen-Euro-Hilfspaket (von links) für die niedersächsische Wirtschaft: Volker Müller, Hildegard Sander, Niklas Kleinwächter, Olaf Lies, Maike Bielfeldt und Mehrdad Payandeh. | Foto: Wallbaum

Insgesamt stellt die Landesregierung laut Lies 300 Millionen Euro bereit. Geregelt wird nun zunächst der erste Teil, der ein Drittel der Fördersumme umfasst und sich auf dieses Jahr bezieht. Die restlichen 200 Millionen Euro sollen dann im Herbst 2023 verteilt werden, die dann verbindlichen Förderbedingungen wolle man im Spätsommer im Lichte der aktuellen Lage definieren. Viel werde dann davon abhängen, welche Wirkungen die Strom- und Gaspreisbremse gezeigt habe. Lies bat um Verständnis dafür, dass sich das jetzt beschlossene Programm nur an Firmen wendet, die nicht mehr als 250 Arbeitsplätze haben. Das EU-Recht verlange diese Grenze, da für größere Betriebe die strengen EU-Beihilfevorschriften gelten.

Nach Mitteilung von IHKN-Hauptgeschäftsführerin Maike Bielfeldt und Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern, hat die IHKN in ihrer Kartei rund 500.000 Unternehmen – vorwiegend solche unterhalb von 250 Mitarbeitern. Es kommen noch einmal 85.000 Betriebe hinzu, die bei der Handwerkskammer registriert sind.

Unternehmen können bis zu 500.000 Euro erhalten

Die Firmen können die Hilfe beantragen, wenn sie folgende Bedingungen erfüllen: Sie dürfen nicht mehr als 250 Mitarbeiter zählen, müssen ihren Sitz in Niedersachsen haben und unter einer enormen Energiepreissteigerung leiden. Die Ausgaben für Energie zwischen Juli und Dezember 2022 müssen um mehr als 3000 Euro über dem Doppelten des Betrages liegen, den sie zwischen Juli und Dezember 2021 für Energie aufbringen mussten. Gleichzeitig gilt die Vorgabe, dass der verfügbare Bestand an Zahlungsmitteln im Unternehmen am 30. November 2022 unter der Summe am 1. Juli 2022 liegen muss.

Wenn diese Voraussetzungen zutreffen, können die Unternehmen maximal 500.000 Euro erhalten. Dabei gilt, dass die Ausgaben, die über die Verdoppelung hinausgehen, bis zu 80 Prozent erstattet werden sollen. Die Hälfte der Fördersumme soll schon zügig ausgezahlt werden – also wenige Tage nach der Antragsstellung. Wie Lies erklärte, kann die angepeilte 80-Prozent-Erstattung abgesenkt werden. Dann nämlich, wenn es eine Flut an Anträgen geben sollte. Zur Vereinfachung des Verfahrens werde es bei Fördersummen bis 100.000 Euro nur Stichprobenkontrollen geben und die Auflage, alle nötigen Unterlagen bereit zu halten.

Bei höheren Beträgen müssen diese Unterlagen, die einen Anspruch begründen sollen, mit dem Antrag eingereicht werden. Firmen, die Anträge stellen, müssen außerdem erklären, aktuell keinen Personalabbau zu planen. In der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums war diese Bedingung noch schärfer formuliert, nämlich dergestalt, dass sich die Empfänger „verpflichten, betriebsbedingte Kündigungen 2023 zu vermeiden“. Das ist aber offenbar so definitiv nicht festgeschrieben.



IHKN-Hauptgeschäftsführerin Bielfeldt und Handwerkskammer-Managerin Sander lobten das Programm, wiesen aber darauf hin, dass es auch für größere Unternehmen (etwa größere Bäckereien)Lösungen geben müsse. Im Bäckerhandwerk hatte ein Konzentrationsprozess eingesetzt – vor zehn Jahren gab es in Niedersachsen noch 1236 Betriebe, heute sind es 818. Die größeren, die nicht selten mehr als 250 Mitarbeiter haben, dürften nicht durch ein Raster fallen. DGB-Landeschef Mehrdad Payandeh betonte, das neue Programm sei eine „Härtefallhilfe“, mit der diejenigen unterstützt werden, die unverschuldet in Not geraten.

UVN-Hauptgeschäftsführer Volker Müller erklärte, bei aller Freude über dieses Programm seien die Herausforderungen viel größer. Wenn beispielsweise die USA auf Dauer Strom viel günstiger anbieten könne als die Länder in der EU, drohe eine Abwanderung von Produktionen in ferne Länder, etwa nach Amerika. Diese Sorge treibe auch ihn um, betonte Lies.

Lob von Niedersachsenmetall

„Verglichen mit der Energiepreisbremse des Bundes ist der Hilfsfonds des Landes für kleine und mittelständische Betriebe wesentlich unbürokratischer und daher verständlicher“, sagt Volker Schmidt, Hauptgeschäftsführer von Niedersachsenmetall. Der Fonds sei deutlich attraktiver, da er „weder eine weitgehende Erklärung zur Beschäftigungssicherung als Voraussetzung für die Förderung vorsieht, welche tief in die Tarifautonomie eingreift, noch kaum haltbare Gewinnprognosen verlangt“.