Torsten Windels, Sprecher der Keynes-Gesellschaft in Niedersachsen, hat in einem Vortrag vor dem Forum Politik und Kultur der Friedrich-Ebert-Stiftung die Möglichkeiten aufgezeigt, die nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) bestehen. Die Karlsruher Richter hatten die Umwidmung von 60 Milliarden Euro aus dem Corona-Fonds für den Klima- und Transformationsfonds verworfen. Damit fehlen diese nun plötzlich im Bundeshaushalt. Seit Tagen wird heftig in der Bundespolitik diskutiert, welche Auswege es gibt.

Torsten Windels | Foto: Schrader Stiftung

Soll man radikal kürzen, wie es einige aus der FDP nahelegen? Soll man die Steuern erhöhen, etwa die Erbschaftssteuer, wie es aus der SPD heißt? Oder soll man die strengen Vorgaben der Schuldenbremse im Grundgesetz lockern – beispielsweise so, dass für Klima-Investitionen ein Sondertatbestand geschaffen wird, der ausnahmsweise doch die Kreditaufnahme ermöglicht?

Windels hat sich die Rechtsvorgaben genau angeschaut und plädiert dafür, erneut eine „Notsituation“ per Bundestagsbeschluss festzustellen. Auf dieser Basis wäre es dann aus seiner Sicht möglich, Notlagen-Kredite aufzunehmen. Eine Kreditaufnahme ist nämlich laut Grundgesetz erlaubt in „außergewöhnlichen Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigen“.



Für Windels kann die Klimakrise dazu gehören – also alle Schritte, die zur Abwendung des Klimawandels dienen. Da die „Notlage“ mit der Mehrheit der Mitglieder des Bundestags festgestellt werden kann, hofft der Sprecher der Keynes-Gesellschaft auf eine Zustimmung von SPD, Grünen und FDP, die CDU/CSU brauche man dazu nicht. Gleichwohl fürchtet Windels, dass dieser Weg wieder vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden könnte, da man zur Bewältigung der Klimakrise bis 2045 jährlich 50 Milliarden Euro benötige. „Es könnte sein, dass die Richter diesen Weg, eine ,Notlage‘ bis zum Jahr 2045 festzustellen, verwerfen werden.“ Daher sei der sauberste Weg wohl eine Grundgesetzänderung und Abschwächung der Schuldenbremse. Die aber gehe nur mit einer Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat.