Kathrin Wahlmann, Justizministerin, hat nach der Festnahme der früheren RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin eine Mahnung an die noch im Untergrund befindlichen einstigen Terroristen ausgesprochen: „Sie können sich nie sicher sein. Der Rechtsstaat wird nicht locker lassen, wenn es um die Aufklärung von Terrorismus geht.“

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Wahlmann berichtete am Dienstag gemeinsam mit Innenministerin Daniela Behrens über den Fahndungserfolg. Zielfahnder des LKA Niedersachsen hatten am Montagabend nach engem Kontakt mit der Berliner Polizei die 65-jährige Klette in einer Berliner Wohnung gestellt. Es wurden dabei Munition für Pistolen und Magazine gefunden. Klette soll zunächst einen italienischen Pass mit fremden Namen vorgezeigt haben, dann aber der Identitätsfeststellung als die Gesuchte nicht widersprochen haben.

Wie LKA-Präsident Friedo de Vries erklärte, führte der Hinweis eines Bürgers von November 2023 zum Ziel, nach der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY“ vor zwei Wochen seien noch einmal 250 weitere Hinweise eingegangen. Die Polizei hatte am Dienstag zudem noch einen Mann festgenommen, zu dem sie aber bisher keine weiteren Hinweise gab. Klette gehörte zur „dritten Generation“ der RAF und war offenbar an Anschlagsplanungen beteiligt. Die ihr aktuell zur Last gelegten sechs Taten zwischen 1999 und 2016 waren Überfälle mit dem Ziel, ein Leben in der Illegalität finanzieren zu können. Dies war Klette offenbar 30 Jahre lang gelungen.



Zu der Frage, ob sie von Unterstützern aus der linksradikalen Szene geschützt worden war, wollten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht äußern. In Verden wurde Klette dem Haftrichter vorgeführt, dabei hatte es erheblichen Sicherheitsschutz gegeben. Der LKA-Präsident sagte, das Thema Gefangenenbefreiung stelle sich in solchen Zusammenhängen immer. Innenministerin Behrens betonte, auch viele Jahre nach den RAF-Taten handele es sich bei den Gesuchten „um Terroristen, die sich jetzt vor Gericht werden verantworten müssen“. In welcher Haftanstalt sich Klette aufhält, teilte die Polizei aus Sicherheitsgründen nicht mit.