Die niedersächsische SPD will die Forderung nach einem „Paritätsgesetz“ für die kommenden Landtagswahlen ganz vorn auf ihrer Prioritätenliste platzieren. „Ohne eine klare gesetzliche Regel wird man nichts daran ändern können, dass die größte Bevölkerungsgruppe, die Frauen, in den Parlamenten nur als Minderheit repräsentiert ist“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil in einer Strategie-Konferenz seiner Partei in Hannover. Dieses Thema werde vermutlich „eines für den nächsten Landtagswahlkampf werden“, fügte er hinzu. Eine SPD-Arbeitsgruppe hat drei Varianten ausgearbeitet, wie ein „Paritätsgesetz“ in der Praxis aussehen kann.


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In einer Diskussion mit Juristen, Verbandsvertretern und SPD-Kommunalpolitikern wurde jetzt das Für und Wider erörtert. Dabei wurde klar, dass jede Reform der Wahlkreise das Risiko von vielen Überhang- und Ausgleichsmandaten schafft, also tendenziell eine enorme Vergrößerung des Parlaments (derzeit 137 Sitze) nach sich ziehen kann. Mit einem neuen und bestechend praktischen Vorschlag wartete der Bremer Wahlrechtsexperte und Grünen-Mitarbeiter Wilko Zicht in der Veranstaltung auf: Man könne die Parteien verpflichten, ihre Direktkandidaten gleichzeitig für zwei Wahlkreise aufzustellen. Dann müsse mindestens ein Kandidat weiblich sein. Auf diese Weise, meint Zicht, könne die Wahrscheinlichkeit einer höheren Repräsentanz von Frauen in den Wahlkreisen gesteigert werden, ohne die Wahlkreise neu zuschneiden zu müssen.

SPD-Arbeitsgruppe hatte drei Modelle vorgelegt

Eine von Petra Tiemann (Stade) geleitete SPD-interne Arbeitsgruppe hatte drei andere Modelle vorgelegt: Zwei davon sehen vor, die derzeit 87 Landtagswahlkreise auf 50 zu verringern, aber je Wahlkreis zwei Direktkandidaten zu wählen – einen Mann und eine Frau. Man könne das Drei-Stimmen-Wahlrecht einführen (dann müsste der Wähler einen Wahlkreis-Mann wählen, außerdem eine Wahlkreis-Frau und auch noch die Partei mit der Zweitstimme) oder beim Zwei-Stimmen-Wahlrecht bleiben (dann würde mit der Erststimme ein Wahlkreis-Tandem von Mann und Frau einer Partei gewählt).

Die dritte SPD-Variante, das „Ausgleichsmodell“ belässt es bei der Wahlkreiseinteilung und bei einem Abgeordneten je Wahlkreis, schreibt aber vor, dass bei einem männlichen Übergewicht an Wahlkreisabgeordneten einer Partei über die Liste so lange nur die Frauen für die übrigen Parlamentsmandate entsandt werden dürfen, bis in jeder Parlamentsfraktion die 50-50-Parität der Geschlechter gewährleistet ist.

„Ohne eine klare gesetzliche Regel wird man nichts daran ändern können, dass die größte Bevölkerungsgruppe, die Frauen, in den Parlamenten nur als Minderheit repräsentiert ist“, sagte Ministerpräsident Stephan Weil in einer Strategie-Konferenz seiner Partei in Hannover. – Foto: kw

Die SPD-Landtagsfraktionsvorsitzende Johanne Modder sagte, sie liebäugele mit dem Modell der Wahlkreis-Tandems, halte aber das Ausgleichsmodell für schneller umsetzbar – zumal man die Wahlkreise dafür nicht antasten müsse. Ihr Vize Ulrich Watermann weist allerdings darauf hin, dass die Landtagswahlkreise wegen der Größenabweichungen der Einwohnerzahl ja sowieso angepasst werden müssten. Dann könne man das auch gleich mit der Paritäts-Reform verknüpfen.

Heftige Debatte über Details der Paritäts-Pläne

Die Details der SPD-Varianten lösten eine heftige Diskussion aus. Was geschieht, wenn die SPD für einen Wahlkreis ein Tandem ins Parlament entsendet, in dem sich beide nicht verstehen – und in dem „ein Platzhirsch sich eine Frau sucht, die sich unterordnet“, wollten einige wissen. Andere meinten, das andere Modell von getrennten Direktwahlen für Männer und Frauen führe zu einem Gegeneinander der SPD-Wahlkreiskandidaten – und das sei schädlich.

Entscheidend war in der Debatte der Beitrag des Bremer Wahlforschers Wilko Zicht, der darauf hinwies, dass bei 100 statt bisher 87 Direkt-Mandaten im Parlament die Gefahr von viel mehr Überhang- und Ausgleichsmandaten enorm steige: Wenn eine Partei viele Direktmandate erobere, aber nach Zweitstimmenergebnis nur etwa 30 Prozent der Stimmen habe, müssten über die Liste sehr viele Kandidaten in den Landtag einziehen, damit die Proportionen des Zweitstimmenergebnisses wieder stimmen. „Das ist ein K.O.-Argument gegen die Erhöhung der Zahl der Direktmandate“, meinte Ministerpräsident Weil. Eine „Explosion der Mandate“ müsse jedenfalls vermieden werden.

Wahlrechtsexperte empfiehlt „Wahlkreisverbunde“ einzurichten

Das Modell des Bremer Experten Zicht knüpft daran an: An den 87 Landtagswahlkreisen würde er festhalten, jeweils zwei von ihnen zu einem „Wahlkreisverbund“ für den Zweck der Kandidatennominierung der Parteien zusammenlegen. Dann müsse jeder Partei vorgegeben werden, in jedem Verbund von je zwei Wahlkreisen mindestens eine Frau als Kandidatin zu nominieren. „So kann man die Zahl der Direktkandidatinnen erhöhen“, meint Zicht.

Der Reiz dieses Modells wäre, dass es ohne eine Erhöhung der Zahl der Direktmandate auskäme, also keine Gefahr der Aufblähung des Landtags nach sich zöge. „Dann könnte niemand sagen, die Einführung der Parität sei verantwortlich für den sprunghaften Anstieg der Zahl der Abgeordneten“, betont Zicht.