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Heiko Leitsch, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Niedersachsen, hat die Außervollzugsetzung einer weiteren 2G-Regel vermeldet. Damit dürfen auch Ungeimpfte wieder Sportanlagen unter freiem Himmel benutzen. Nach Ansicht des 14. Senats des OVG ist das Infektionsrisiko bei Individualsportarten nicht hoch genug, um ein pauschales Nutzungsverbot für Ungeimpfte zu rechtfertigen. Bis zu einer Neuregelung des betreffenden Absatzes der Corona-Verordnung gelten für Menschen ohne Impf- oder Genesenennachweis bei allen Sportarten unter freiem Himmel die allgemeinen Kontaktregeln. Das OVG hatte die Corona-Verordnung aufgrund des Normenkontrolleilantrags einer Golfsportlerin aus Niedersachsen geprüft. Das Land verteidigte die pauschale Regelung damit, dass die Corona-Verordnung nicht auf jede noch so spezifische Konstellation eingehen könne. Die Richter verwiesen jedoch auf frühere Fassungen der Verordnung, die noch zwischen Mannschafts- und Individualsport differenziert hätten.

„Die Entscheidung eröffnet ausdrücklich die Möglichkeit, die 2G-Regel zukünftig für die Ausübung von Mannschaftssportarten im Freien zu erlassen“, kommentierte Sozialministerium-Sprecher Oliver Grimm das Urteil und kündigte an: „Die Landesregierung wird die Begründung genau analysieren und die Möglichkeit der Einführung einer 2G-Regelung für den Mannschaftssport im Freien in die Beratungen zur anstehenden Verordnungsänderung einbeziehen.“