Olaf Lies, Wirtschaftsminister, hat ein neues Programm für die Hochwasserhilfen bekannt gegeben. Unternehmen und Betriebe, die massive Schäden während der Überflutungen zu Weihnachten und Silvester 2023/2024 erfahren mussten, können jetzt Anträge auf Hilfen bei der N-Bank stellen. Gefördert werden vor allem Schäden durch wild abfließendes Wasser, Sturzflut, aufsteigendes Grundwasser oder überlaufende Regenwasser- und Mischkanalisation. Dabei werden Schäden an Vermögenswerten wie Gebäuden, Ausrüstungen, Maschinen, Lagerbeständen oder Mobiliar berücksichtigt. Auch Kosten für die Anmietung und den Betrieb von Pumpen können geltend gemacht werden. Voraussetzung ist, dass ein direkter Zusammenhang zwischen dem Hochwasser und den Schäden besteht. Die so entstandenen Schäden werden mit einem Fördersatz von 50 Prozent anteilig ausgeglichen. Ab einer Bewilligungssumme von 10.000 Euro müssen die Schäden von einem anerkannten Sachverständigen oder einem Versicherungsunternehmen geschätzt worden sein.