Die Landesverwaltung und auch die Kommunen sollen gezielt Schritte zur elektronischen Aktenverwaltung gehen. Das sieht der Entwurf eines „Gesetzes zur Förderung und zum Schutz der digitalen Verwaltung“ vor, der gestern vom Kabinett beschlossen wurde. Kernpunkt ist die Verpflichtung, von April 2020 an elktronische Rechnungen empfangen und auch verarbeiten zu können. Bis 2026 müssten die Behörden in der Lage sein, alle Vorgänge elektronisch zu erledigen – ein knappes Drittel solle schon Anfang 2022 erreicht sein. Mit einer umfassenden Speicherung und elektronischen Übermittlung personenbezogener Daten soll zudem sichergestellt werden, dass diese auch im Zeitalter der Digitalisierung geschützt werden. Nach den Schätzungen des Innenministeriums fallen bis Ende 2022 für den Landeshaushalt Kosten von 62,9 Millionen Euro an. Davon seien 12,3 Millionen Euro schon in der Mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen worden, weitere 44,3 Millionen seien „aus dem Sondervermögen für Digitalisierung in Aussicht gestellt“ worden.

Bei einer vollständigen Umrüstung der Behörden auf elektronische Aktenführung rechne man mit Projektkosten von 80 Millionen und Betriebskosten von jährlich zehn Millionen Euro. Für die Lenkung und Koordinierung brauche man zusätzlich sieben Stellen im Innenministerium und elf „zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten“ im kommenden Jahr, noch einmal zehn im Jahr 2020. Aus Sicht der Landesregierung liegen die Kosten der Kommunen zwischen 2019 und 2022 bei 8,2 Millionen Euro – die Basisdienste erhielten die Kommunen kostenfrei. Die Kommunalverbände befürchten erheblich höhere Belastungen für ihre Haushalte, sie spekulieren über 183 Millionen Euro.