In Niedersachsen kann man künftig an Silvester nur noch bis 14 Uhr einkaufen, dafür gibt es jetzt sonntags längere Öffnungszeiten beim Bäcker. So ist es im neuen Ladenschlussgesetz festgelegt, das der Landtag am Dienstag beschlossen hat. Allein die Landtags-Grünen stimmten gegen das Gesetz. Das Gesetz sieht nicht nur vor, dass Bäckereien und Konditoreien künftig am Sonntag fünf statt wie bisher drei Stunden lang öffnen dürfen. Geregelt wird darin auch, dass Geschäfte maximal an vier Sonntagen im Jahr öffnen können. Dafür gibt es eine sogenannte 4-plus-2-Regelung.

Der SPD-Sozialexperte Uwe Schwarz sprach von einer „Lex Hannover und Braunschweig“. Städten, die über Stadtbezirke verfügen, stehen insgesamt sechs Sonntage zur Verfügung, um den Bezirken ein geringes Maß an Flexibilität zu ermöglichen. Dennoch gilt, dass das einzelne Geschäft nur viermal öffnen darf. An Feiertagen bleiben die Läden generell geschlossen, hinzugekommen sind der letzte Sonntag vor Ostern (Palmsonntag) sowie der 27. Dezember, wenn er auf einen Sonntag fällt. Den zuständigen Behörden wird eine Jahresplanung vorgeschlagen, bei der sie sich mit Interessenten zusammensetzen und die Termine abstimmen kann. Ob das für eine juristische Entspannung sorgt, wird die Praxis zeigen. „Mehr Rechtssicherheit scheint nicht möglich“, sagte der CDU-Abgeordnete Burkhard Jasper zu dem Gesetz. Sozialministerin Carola Reimann sagte, mit dem neuen Ladenschlussgesetz werde eine verlässliche Regelung geschaffen. Das sei sehr viel wert.

Grüne: Online-Kauf muss teurer werden als der Kauf im Laden

Allein die Grünen zeigten sich mit dem Gesetz unzufrieden. „Wo Arbeitsschutz draufsteht, sollte auch Arbeitsschutz drin sein. Mit dem Gesetz wird der sonntägliche Arbeitsschutz aufgeweicht“, sagte die Abgeordnete Eva Viehoff. Es sei keine Frage, dass Mitarbeiter der Feuerwehr, Krankenhäuser und Polizei auch am Sonntag arbeiten müssten. Für den „schnöden Mammon“ oder einfach nur, weil man einkaufen wolle, sollte ihrer Meinung nach aber kein Geschäft öffnen. Das habe das Bundesverfassungsgericht auch deutlich gemacht.

Sie sieht auch im immer stärker werdenden Online-Handel keinen Grund für mehr Sonntagsöffnungen. „Der Einzelhandel wird gegenüber dem Onlinehandel nicht konkurrenzfähiger, wenn wir die verfassungsrechtlich gesicherte Arbeitsruhe weiter aushöhlen“, sagte Viehoff. Stattdessen forderte sie kostendeckende Versandpreise. Dazu gehöre eine vernünftige Bezahlung von Paketboten, sowie die Einpreisung des ökologischen Fußabdrucks. „Der Einkauf vor Ort muss günstiger sein als der Versand. Das wäre eine Steuerungsmöglichkeit.“

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Die FDP-Abgeordnete Sylvia Bruns wunderte sich über Viehoffs Arbeitsschutz-Argumentation. Sie haben viele Jahre im Einzelhandel für einen schwedischen Bekleidungsunternehmens gearbeitet. Sie kenne die Arbeit aus der Perspektive als Aushilfe und als Abteilungsleiterin. „Ich kann mich erinnern, dass wir uns damals um die Sonntagsarbeit regelrecht geschlagen haben. Wir bekamen Zulagen und Freizeitausgleich. Das haben wir damals gerne genommen“ , berichtete Bruns.

Der AfD-Abgeordnete Stephan Bothe konnte der Sonntagsöffnung für Arbeitnehmer dennoch nichts Gutes abgewinnen. Der Wettlauf um die Kunden laufe auf dem Rücken der Arbeitnehmer, ohne dass diese dadurch mehr verdienen würden. Die Politik dürfe nicht die Sonn- und Feiertagsruhe den „neoliberalen Begehrlichkeiten der Märkte unterordnen und das Kulturgut auf dem Altar des grenzenlosen Raubtierkapitalismus opfern“.

Der SPD-Sozialpolitiker Uwe Schwarz, der nicht zum ersten Mal als Abgeordneter an der Änderung des Ladenschlussgesetzes beteiligt war, meint am Dienstag im Landtag: „Es gibt Gesetze, die packt man möglichst nicht an, es sei denn, man wird dazu gezwungen. Das Ladenschlussgesetz gehört in diese Kategorie.“


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