Gerald Heere, Finanzminister, sieht die gegenwärtigen Regeln des Länderfinanzausgleichs als verfassungsmäßig an und sieht keinen Bedarf an Änderungen. Das erklärte der Grünen-Politiker am Dienstag, zeitgleich legte eine Gemeinschaft von zwölf Bundesländern die Klageerwiderung zu einer Klage Bayerns gegen den bundesstaatlichen Finanzausgleich vor dem Bundesverfassungsgericht vor. Prozessvertreter für die zwölf Länder ist Prof. Stefan Korioth aus München. Nicht zu diesen zwölf Ländern gehören neben Bayern noch Baden-Württemberg, Hessen und Nordrhein-Westfalen.