Am Freitag der vergangenen Woche sind Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) und Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) mutig voranmarschiert und haben ein Modell für die Nord/LB präsentiert. Das nötige Kapital von 3,7 Milliarden Euro soll so beschafft werden: Das Land Niedersachsen schießt 1,5 Milliarden Euro zu über Kredite, die eine noch zu gründende Beteiligungsgesellschaft aufnehmen soll.

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Außerdem gibt das Land Garantien ab für risikoarme, zum Verkauf an andere Banken geplante Aktiva im Umfang von bis zu einer Milliarde Euro – das wirkt sich steigernd für die Eigenkapitalquote der Landesbank aus. Die Deutsche Sparkassen- und Giroverband (DSGV) steigt mit 1,2 Milliarden Euro ein, davon stammen je 400 Millionen Euro von den übrigen deutschen Landesbanken, den deutschen Sparkassen und den Sparkassen aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Private Investoren wie die US-Firmen Cerberus und Centerbridge, die Interesse an der Bank gezeigt hatten, sollen aus Sicht der niedersächsischen Landesregierung außen vor bleiben.

Für Ministerpräsident Weil ist damit „ein guter Weg eingeschlagen“. Trotzdem bestehen noch nicht unbeträchtliche Risiken und Nebenwirkungen, nämlich diese:

Der Sparkassenplan: Dass der DSGV mitzieht, steht nicht in Frage. Dort ist klar, dass im drohenden Fall einer Abwicklung der Nord/LB vor allem der Sparkassen-Sicherungsfonds gefordert sein würde, und das soll unbedingt vermieden werden. Schwieriger ist da schon der geplante 400-Millionen-Anteil der Sparkassen aus Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern. Eigentlich hatten sich Niedersachsens Sparkassen geschworen, gar kein Geld mehr in die Nord/LB zu stecken. Wenn das jetzt doch passieren soll, dann könnte das kleine Sparkassen rasch an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit bringen. Noch dazu steht ein OVG-Gerichtsurteil im Raum, das für derartige Fälle die Zustimmung jeder der 42 Sparkassen verlangt. Nun sind die Juristen am Werk: Muss das Urteil befolgt werden oder kann man noch die alte Satzung heranziehen, wonach ein Mehrheitsbeschluss in der Versammlung des Sparkassenverbandes Niedersachsen (SVN) reicht? Könnten leistungsstärkere Sparkassen für schwächere einspringen? Bis Ende Februar, zur nächsten SVN-Sitzung, muss das alles geklärt sein. Im ungünstigen Fall ziehen die niedersächsischen Sparkassen doch nicht mit, falls einige Abweichler den Plan der SVN-Führung blockieren.

Die Braunschweiger Landessparkasse (BLSK): Mittelfristig, also etwa im Jahr 2022, soll die BLSK aus der Nord/LB herausgelöst und den Kommunen im Braunschweiger Land übertragen werden. Einige meinen, die Kommunen sollten sie „herauskaufen“. Dagegen steht die von anderen vertretene Rechtsauffassung, die Sparkasse gehöre dem alten Land Braunschweig und müsse daher automatisch – also ohne Kaufvorgang – den Kommunen der Region gegeben werden.

Die Schiffskredite: Das Geschäft mit Schiffskrediten hat der Nord/LB zugesetzt – denn einige dieser Verträge haben längst „Ramsch-Niveau“, heißt es. Ein Großteil der faulen Schiffskredite wird in einem Paket an den US-Investor Cerberus veräußert (das betrifft rund 2,7 Milliarden Euro), den zweiten Teil für 2,2 Milliarden Euro will man in eine „Bad Bank“, die bereits an die HSH Nordbank angeschlossen ist, übertragen. Zunächst war vorgesehen, das Gesamtpaket an Cerberus zu geben. Nun verzichtet man darauf, erspart sich einen Teil der Provision an Cerberus und erreicht, dass die „Bad Bank“ den Rest Zug um Zug abwickelt. Ziel bleibt es dennoch, diese Kredite rasch aus der Bilanz der Nord/LB zu tilgen. Ein abrupter Verkauf dieser Kredite hätte allerdings auch die Häfen in Haren/Ems, Leer und Emden schwer getroffen, da dort noch mehrere Reeder sitzen.

Das Sachsen-Anhalt-Problem: Bisher ist das Nachbarland mit 6 Prozent an der Nord/LB beteiligt. Doch im Landtag in Magdeburg herrscht Streit, ob das Land bei der Rettungsaktion mitmachen soll. Auf jeden Fall ist geplant, die bislang zur Nord/LB zählende Investitionsbank aus dem Konzern zu lösen und selbstständig zu machen. Über alle weiteren strategischen Fragen, stärkeres Engagement oder Ausstieg, hat sich die Regierung in Magdeburg (CDU, SPD, Grüne) noch nicht verständigt.


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Die Blicke der Aufsicht: Die EU-Bankenaufsicht muss prüfen, inwieweit das finanzielle Engagement des Landes (1,5 Milliarden-Beitrag plus Garantien im Wert von einer Milliarde Euro) eine verbotene Beihilfe darstellt. Zulässig wäre es nach Ansicht des Finanzministeriums in Hannover, wenn der „Business-Plan“ die Geschäftstätigkeit der Nord/LB (ohne Schiffskredite) als dauerhaft rentabel bezeichnet. Es könnte aber sein, dass die EU-Aufsicht daran Zweifel hat, falls etwa der Personalabbau in der Nord/LB nicht so schnell wie erhofft verlaufen kann oder der Schrumpfprozess ins Stocken geraten sollte. Auch die Pensionslasten für die Mitarbeiter, die geschätzt zwischen 1,5 und 2 Milliarden Euro betragen, könnten sich als zu schwere Last erweisen. So droht eine Auflage aus Brüssel, und diese könnte auch darin bestehen, den Prozess der Verschmelzung der Nord/LB mit anderen Landesbanken schneller voranzutreiben. Das könnte am Ende auch den Stellenabbau beschleunigen, über dessen Umfang noch keine Schätzungen vorliegen.

Die Kritik der Opposition: Stefan Wenzel (Grüne) meint, viele Details seien noch absolut unklar, etwa die Haltung der Bankenaufsicht. Christian Grascha (FDP) erklärte, dies sei „ein Abschied auf Raten“. Wieder werde viel Steuergeld in die Nord/LB gesteckt, ohne dass ein Nutzen erkennbar sei. Dem Finanzminister warf er vor, zu schlecht verhandelt zu haben – der Sparkassen- und Landesbankensektor hätten aus FDP-Sicht zu einem höheren Anteil bereit sein müssen. (kw)