(rb) Lüneburg. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat in einem Berufungsverfahren eines Landwirts die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) Stade verworfen, nach der der Grünlandumbruch auf Moorboden nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten ist. Der Landwirt hatte 2012 mit dem Umbruch von Wiesengrünland begonnen und dort Mais angepflanzt; für die restliche Fläche hatte der Landkreis Rotenburg die Genehmigung des […]

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