Silke Laskowski, Professorin für Umweltrecht in Kassel und Vorkämpferin für eine Wahlrechtsreform, die eine Parität von Frauen in den Parlamenten anstrebt, hat sich sehr kritisch zum Paritäts-Gesetz in Brandenburg geäußert. In diesem Bundesland ist seit Jahresbeginn gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Listen der Parteien zu den Wahlen das „Reißverschlussverfahren“ beherzigen müssen – also abwechselnd einen Mann und eine Frau nominieren müssen. Gegen das Gesetz klagt in Brandenburg die rechtsextreme NPD vor dem Landesverfassungsgericht. Laskowski sieht die Erfolgschancen einer rechtlichen Überprüfung des Gesetzes nicht als gering an, zumal im Gesetz ein Passus vorgesehen sei, dass der Landeswahlausschuss das Recht erhält, eingereichte fehlerhafte Landeslisten eigenhändig zu korrigieren. Die Kernkompetenz der Parteien, ihre Kandidaten selbst aufzustellen, werde mit einer solchen Bestimmung verletzt.