Nadya Klarmann, Präsidentin der niedersächsischen Pflegekammer, hat vor dem Verwaltungsgericht Hannover einen Prozess gegen Kammergegner verloren. Dabei ging es um eine Pressemitteilung der Kammer, in der die Rechtmäßigkeit des Umfrageergebnisses und die daraus erfolgte politische Entscheidung zur Auflösung angezweifelt wurde.


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Das Ergebnis der Online-Befragung sei aufgrund der geringen Beteiligung „keine valide Entscheidungsgrundlage gegen die Pflegekammer“, hieß es darin. Nun entschied das Gericht, dass die Pressemitteilung „mit sofortiger Wirkung von der Homepage zu entfernen“ ist. Die Kammer habe damit die „Grenze zulässiger Äußerungen“ überschritten, heißt es im Urteil des Gerichts, die Pressemitteilung lasse das im Einzelfall erforderliche Maß an Objektivität teilweise vermissen. Die Kammer müsse sämtliche Interessen der Mitglieder wahrnehmen und vertreten, es fehle aber an einer „ausgewogenen Darstellung der vertretenen Auffassungen der Gesamtheit der Kammermitglieder“.

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Das Gericht bezieht sich in seiner Argumentation auch auf das Ergebnis der Online-Umfrage, an der sich zwar nur 15.000 der fast 80.000 Stimmberechtigten beteiligt hatten, in der sich aber über 70 Prozent gegen die Pflegekammer aussprachen.

Nach Auffassung des Gerichts wird erkennbar, dass „eine nicht unwesentliche Anzahl von Mitglieder den Fortbestand nicht befürworten“. Welche Auffassung diejenigen verträten, die an der Umfrage nicht teilgenommen haben, sei ungewiss.