Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius hat die Kritik der FDP, der hiesige Verfassungsschutz könne mögliche islamistische Gefährder nicht optimal erkennen, zurückgewiesen. „Die Vorwürfe der Opposition stimmen nicht, unsere Observationstechnik ist auf dem aktuellen Stand. Der Vorwurf, wir würden Verdächtige nicht ausreichend beobachten, ist absurd und politisch motivierte Stimmungsmache gegen die Sicherheitsbehörden“, sagte Pistorius dem Politikjournal Rundblick. Der FDP-Landesvorsitzende Stefan Birkner hatte nach einer vertraulichen Unterrichtung im Landtags-Verfassungsschutzausschuss von gravierenden Mängeln gesprochen. Birkner hatte gemeint, die hiesigen Behörden seien im Nachteil, weil das Verfassungsschutzgesetz einen automatisierten Abgleich zwischen gespeichertem Bildmaterial und den bei Observationen geschossenen Fotos nicht zulasse. Gefährder würden deshalb, so Birkner, „nur nach dem Prinzip Zufall erkannt“. Pistorius widerspricht hier: „Selbstverständlich gibt es die technische Möglichkeit, Fotografien von Observationen mit den im Verfassungsschutzverbund gespeicherten Fotos abzugleichen, was wir auch tun. Durch äußere Einflüsse kann die Qualität in Einzelfällen natürlich auch mal nicht ausreichend sein. Und es ist möglich, dass Menschen beispielsweise vor einer Moschee aufgenommen wurden, die dort das erste Mal vorbeigekommen sind und deshalb vorher nicht gespeichert werden konnten.“

"Unsere Observationstechnik ist auf dem aktuellen Stand": Innenminister Boris Pistorius - Foto: MI Niedersachsen

„Unsere Observationstechnik ist auf dem aktuellen Stand“: Innenminister Boris Pistorius – Foto: MI Niedersachsen

Nach Ansicht des Innenministers soll das Polizeigesetz, das sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet, in einigen Punkten ergänzt werden. Die Möglichkeit, gefährliche Personen, die bisher nicht straffällig wurden, mit „elektronischen Fußfesseln“ auszustatten, werde von ihm befürwortet. „Das ist kein Allheilmittel, aber es wäre ein Weg, die Auflagen für Gefährder zu ergänzen.“ Beispielsweise könne man jemanden, der sich regelmäßig bei Behörden melden muss, mit einer Fußfessel ausstatten und die Auflage so ergänzen. Schon vor Wochen hatte CDU-Fraktionschef Björn Thümler gefordert, den Einsatz der elektronischen Fußfessel im Polizeigesetz zu verankern. Pistorius äußerte sich auch zu der CDU-Forderung, den sogenannten „Unterbindungsgewahrsam“ im Polizeigesetz zu verlängern. Rot-Grün will ihn bisher von maximal zehn auf maximal vier Tage zurückschrauben. „Ein paar Tage mehr wären schon hilfreich“, sagte Pistorius, betonte aber, dass sich die Regierung hier noch „in einer juristischen Prüfung“ befinde.

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Eine klare Absage erteilte Pistorius Forderungen der Kommunalverbände und von Polizeipraktikern, am bisher im Polizeigesetz verankerten Begriff der „öffentlichen Ordnung“ festzuhalten. Rot-Grün will ihn bisher streichen, und der Innenminister hat nicht vor, an dieser Absicht etwas zu ändern. Kommunalpraktiker meinen, mit diesem Ordnungsbegriff sei es leichter, beispielsweise gegen demonstrierende Neonazis vorzugehen.