Hans Dieter Pötsch, Vorsitzender des VW-Aufsichtsrates, und der VW-Vorstandsvorsitzende Herbert Diess genießen weiter das Vertrauen des VW-Aufsichtsrates, obwohl die Staatsanwaltschaft Braunschweig gestern mitgeteilt hat, die beiden und den ehemaligen VW-Chef Martin Winterkorn anzuklagen. Sie sollen sich der Marktmanipulation im Zusammenhang mit der Abgaskrise schuldig gemacht haben, weil sie die Anleger im Jahr 2015 nicht rechtzeitig über die Risiken der Dieselaffäre informiert hätten. Der Kurs der VW-Aktie war damals unmittelbar nach dem Bekanntwerden des Betrugs massiv eingebrochen.

Hans Dieter Pötsch, Vorsitzender des VW-Aufsichtsrates, und Herbert Diess, VW-Vorstandsvorsitzende. – Foto: VW

Nachdem die Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung am Dienstag veröffentlicht hatte, beriet das Präsidium, ein Kernausschuss des VW-Aufsichtsrats, über die aktuelle Situation. Man sei der Ansicht, dass der Vorstand nach den vorliegenden Erkenntnissen „keine hinreichend konkreten Anhaltspunkte hatte, die eine sofortige Information des Kapitalmarkts erforderlich gemacht hätten“, hieß es nach der Sitzung in einer Pressemitteilung. Ein Grund dafür sei, dass die US-Behörden ihre Vorwürfe während laufender Gespräche mit Volkswagen völlig unerwartet veröffentlicht hätten. Im Präsidium des Aufsichtsrates ist auch Ministerpräsident Stephan Weil vertreten.

Die Klagen der Aktionäre sind für Volkswagen nur eine von mehreren juristischen Auseinandersetzungen nach dem Manipulationsskandal. Hinzu kommen noch strafrechtliche Ermittlungen gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn. Ihm und vier weiteren Führungskräften wird unter anderem schwerer Betrug vorgeworfen. Zudem gibt es zehntausende Zivilklagen von VW-Fahrern. Und am Montag wird zum ersten Mal die Musterfeststellungsklage in Braunschweig vor Gericht verhandelt. Verbraucherschutzverbände klagen dabei für über 400.000 Betroffene.