In allen Bundesländern wird es diskutiert, mehrere haben sich bereits dafür entschieden: Das aktive Wahlalter für die Landtagswahl soll von 18 Jahren abgesenkt werden auf 16. Auch im Bundestag wird darüber gestritten. Das heißt: Auch 16- und 17-Jährige könnten in diesem Fall bei Wahlen ihre Stimme abgeben. Dass dies schon zum 9. Oktober bei der niedersächsischen Landtagswahl geschieht, ist unwahrscheinlich, denn die Große Koalition ist sich bei dem Punkt nicht einig und wird keine Reform anschieben. In der Öffentlichkeit wird heftig über das Thema diskutiert, die Rundblick-Redaktion beteiligt sich daran mit einem Pro und Contra.

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PRO: Es wird endlich Zeit, das Wahlrecht in Niedersachsen auch auf 16-Jährige auszuweiten. Mehr als ein Drittel der Bundesländer haben den Schritt bereits getan und auch auf Bundesebene ist eine Senkung des Wahlalters weiterhin im Gespräch. Das ist auch richtig so, die jungen Leute sollten stärker beteiligt werden, fordert Audrey-Lynn Struck.

Meine Schwester darf diesen Herbst das erste Mal bei der Landtagswahl wählen. Mit 21. Betrachtet man die durchschnittliche Lebenserwartung von Frauen, durfte sie damit ein Viertel ihres Lebens auf Landesebene nicht politisch mitentscheiden. Und da ist sie nicht die einzige: Mehr als 160.000 Jugendliche durften bei den vergangenen Landtagswahlen 2017 in Niedersachsen ebenfalls nicht wählen. Dabei interessiert und vor allem betrifft die Jugend aktuelle landespolitische Themen stärker denn je. 90-Jährige dürfen wählen, 16-Jährige aber nicht? In Zeiten des Klimawandels ist das nicht mehr zu rechtfertigen.

Wir blicken zurück in das Jahr 1996. Niedersachsen war Vorreiter. Als erstes Bundesland Deutschlands wurde hier das Wahlalter für Kommunalwahlen auf 16 Jahre gesenkt. Zehn weitere Bundesländer zogen in der Folge nach. 2011 ging Deutschlands kleinstes Bundesland noch einen Schritt weiter. In Bremen gilt das aktive Wahlrecht für 16-Jährige nun auf Landesebene. Auch Schleswig-Holstein, Hamburg, Bremen, Brandenburg und seit April dieses Jahres Baden-Württemberg wagen den Schritt. Liebe niedersächsische Politik: Wo bleiben wir? Es wird Zeit. Die Jugend ist politisch und will mitentscheiden. Das sollte spätestens seit „Fridays for Future“ klar sein. Jugendliche sind betroffen von den politischen Entscheidungen gerade auf Landesebene – allen voran von den Festlegungen in der Bildungspolitik. Beim Thema Schule wird jeder Schüler zumindest teilweise zum Experten. Er ist betroffen: vom Lehrermangel und den daraus resultierenden Unterrichtsausfällen, vom reformbedürftigen Lehrplan oder von fehlenden Unisex-Toiletten.

„Haben die Kleinen noch zu wenig Ahnung von Politik? Wissen sie etwa nicht, wie so eine Wahl abläuft? Falls das tatsächlich der Fall sein sollte, so ist das Bildungssystem gescheitert.“

Bereits nach einem Jahr Konfirmandenunterricht sind 14-Jährige religionsmündig und dürfen entscheiden, ob sie der Kirche angehören. Aber bei der Landtagswahl hat man Angst, dass sie die Folgen ihrer Entscheidung noch nicht absehen können und stellt ihre politische Reife in Frage. Haben die Kleinen noch zu wenig Ahnung von Politik? Wissen sie etwa nicht, wie so eine Wahl abläuft? Falls das tatsächlich der Fall sein sollte, so ist das Bildungssystem gescheitert.

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Im Kerncurriculum für das Gymnasium im Fach Politik-Wirtschaft des Niedersächsischen Kultusministeriums steht: „Die zentrale Aufgabe des Unterrichtsfaches Politik-Wirtschaft ist es, die Schülerinnen und Schüler in die Lage zu versetzen, politische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Sachverhalte, Probleme und Interdependenzen zu erfassen, zu beurteilen sowie Interessen zu artikulieren und Entscheidungen zu treffen.“ Drei Jahre Bildungsvermittlung in diesem Sinne sollten ausreichen, damit 16- und 17-Jährige nicht überfordert vor der Wahlurne stehen. Und wer sich gar nicht für die Landespolitik interessiert, wird eben nicht zur Wahl gehen. Vollständige Ahnungslosigkeit fußt in der Regel auf niedrigem Interesse und mündet in Unterlassen – das gilt auch für Ältere. So wollten mehr als 2 Millionen volljährige Niedersachsen 2017 nicht wählen gehen.

„Warum sollte man dann nicht auch mit 16 bedingt wahlfähig sein, sprich das aktive Wahlrecht bekommen?“

Die Gegner der Wahlpflicht ab 16 Jahre argumentieren, dass Rechte und Pflichten Hand in Hand gehen sollten und führen gerne die Strafmündigkeit ab 18 an. Diese Argumentation läuft jedoch ins Leere. Bereits ab dem 14. Lebensjahr ist man bedingt strafmündig. Warum sollte man dann nicht auch mit 16 bedingt wahlfähig sein, sprich das aktive Wahlrecht bekommen? Denn um nichts anderes geht es in dieser Debatte.

Auch in Zukunft muss man mindestens 18 Jahre alt sein, um selbst gewählt zu werden. So wird es schon lange bei den Kommunalwahlen in Niedersachsen gehandhabt. Hier scheint das aktive Wahlrecht für 16-Jährige plötzlich kein Problem darzustellen. Ist es bloße Macht der Gewohnheit? Oder ist Kommunalpolitik simpler und weniger wichtig, sodass selbst pubertierende Jugendliche mit den falschen Kreuzchen keinen großen Schaden anrichten können? Dass es zwischen beiden Wahlen noch solche eklatanten Unterschiede in Sachen Wahlalter gibt, würdigt die Kommunalpolitik herab. Der FDP-Bundestagsabgeordnete Konstantin Kuhle führte kürzlich ein weiteres schönes Beispiel in der Debatte ums Wahlalter an. In der CDU könne man bereits mit 16 Jahren Mitglied werden „und das bedeutet, ein 17-jähriges CDU-Mitglied darf beim Mitgliederentscheid für Friedrich Merz als Bundesvorsitzenden mit abstimmen.“ 

Gerade jetzt muss die Jugend stärker in den Fokus rücken. In Zeiten großer Unsicherheiten durch die Bedrohung Russlands, den Klimawandel und die Auswirkungen der Corona-Krise fühlen sich viele Jugendliche fremdbestimmt, teils ohnmächtig. Es ist Zeit, ihnen zumindest etwas Entscheidungsgewalt zu geben. Die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre – sowohl auf Landesebene, als auch auf Bundesebene – ist dabei ein wichtiges Zeichen aus der Politik: Eure Meinung wird gehört, ihr spielt eine Rolle.


CONTRA: Das gesteigerte politische Engagement vieler junger Leute ist noch kein Argument dafür, ihnen das Wahlrecht einzuräumen. Denn sie erzielen faktisch ja schon Wirkung mit ihrem gegenwärtigen Auftreten. Die Begründungen für eine Absenkung des Wahlalters überzeugen nicht wirklich, meint Niklas Kleinwächter.

Altersgrenzen sind ein großes Thema für die Ampel-Koalition im Bund. Vieles steht auf einmal zur Disposition, was lange Zeit nicht angetastet wurde. Das ist Teil der gesellschaftspolitischen Modernisierungskampagne der Bundesregierung – und wer kann schon etwas gegen Modernisierung haben? Beispielsweise soll man den Geschlechtseintrag künftig bereits mit 14 Jahren ohne Zustimmung der Eltern anpassen dürfen. Den Bundestag will man künftig bereits von 16-Jährigen wählen lassen. Für Bier- und Weinkonsum ist man mit 16 Jahren aber noch zu jung, das soll nach Ansicht des Drogenbeauftragten der Bundesregierung erst mit 18 Jahren erlaubt werden – zusammen mit dem Zug am Joint womöglich.

Dass Alkohol und Drogen für Heranwachsende noch schlechter sind als für Erwachsene, lässt sich immerhin medizinisch begründen. Doch gerade beim Wahlalter wird es schwierig, ein objektives Kriterium für den richtigen Grenzwert zu finden. Festzuhalten ist deshalb zunächst, dass Altersbeschränkungen in den meisten Fällen nur das Ergebnis gesellschaftlicher Aushandlungsprozesse und deshalb keinesfalls in Stein gemeißelt sind. In diesem Fall sind die Hürden für eine Anpassung jedoch bewusst hoch. Das Grundgesetz müsste mit einer Dreiviertel-Mehrheit geändert werden. Begründungsbedürftig ist daher zunächst die Veränderung, und nicht der Status quo. Halten die Argumente einer kritischen Überprüfung stand?

Mehr Wähler gleich bessere Demokratie?

Zynisch könnte man den Juniorpartnern der Ampel-Koalition unterstellen, sie wollten durch ein Absenken des Wahlalters nur ihre eigenen Wahlergebnisse aufbessern. Schließlich hat die jüngste Bundestagswahl gezeigt, dass die Jung- und Erstwähler überdurchschnittlich stark für FDP und Grüne gestimmt haben. Doch unterstellen wir lieber edle Absichten: Gewinnt nicht die Demokratie an sich, wenn man mehr Menschen zur Wahl zulässt? Eine eindeutige Antwort lässt sich darauf nicht finden. Folgt man der banalen Gleichung, je mehr Wähler desto besser die Demokratie, würde aber ein Absenken des Wahlalters auch nur bei der Betrachtung der absoluten Zahlen einen Zuwachs bedeuten. Anzunehmen ist, dass die prozentuale Wahlbeteiligung auch dann nicht steigt, wenn man 16- und 17-Jährige zur Wahl zulässt. Wird da also wirklich etwas gewonnen?


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Doch angenommen, die Demokratie wird tatsächlich besser, wenn mehr Leute mitmachen dürfen: Da stellt sich dann die Frage, warum man überhaupt bei den 16-Jährigen aufhören sollte. Denkbar wäre schließlich auch, bereits 14-, 12- oder 10-Jährige an die Urne zu bitten. Konzepte zu einer stärkeren Berücksichtigung von Kindern bei Wahlen gibt es übrigens auch. Da wird erwogen, dass die Stimme der Eltern entsprechend der Anzahl ihrer (minderjährigen) Kinder gewichtet werden könnte. Das klingt absurd? Finde ich auch. Entgegenhalten möchte ich der genannten Grundannahme noch das Prinzip der Repräsentation: Die Gewählten müssen stets auch Politik für all jene machen, die nicht gewählt haben oder nicht wählen durften.

Ein Plus für die Generationengerechtigkeit?

Vielleich ist die Idealvorstellung der repräsentativen Demokratie an dieser Stelle aber auch falsch und es zählt die reine Ökonomie der Stimmen. Dann könnte die Beteiligung der 16- und 17-Jährigen Einfluss auf die Agenden der politischen Parteien haben. Es geht also politikwissenschaftlich gesprochen nicht um einen Mehrwert auf der Input-Seite durch eine höhere Wahlbeteiligung, sondern auf der Output-Seite durch bessere inhaltliche Ergebnisse. Da die Gesamtbevölkerung immer älter wird, muss man das Gegengewicht der Jungwähler dadurch erhöhen, dass sie früher wählen dürfen, so das Argument der Befürworter. Dem ist durchaus etwas abzugewinnen.

Doch um welche Themen ginge es da konkret? Sehr präsent ist hier natürlich die Klimapolitik. Durch die Proteste der vergangenen Jahre wurde die Dringlichkeit der Klimakrise verdeutlicht. Hier muss man aber anerkennen: Das ist der jungen Generation ganz ohne Wahlrecht gelungen – vielleicht sogar gerade deshalb, denn die Stimmen wurden auf der Straße deutlicher gehört als in der Wahlkabine.

Ein weiteres Politikfeld, bei dem der Generationenkonflikt offensichtlich ist, ist etwa die Rentenpolitik. Das derzeitige Rentensystem hat keine Zukunft, doch die Babyboomer-Generation hat wenig Interesse daran, sich um dieses Thema zu kümmern. Dass ein Absenken des Wahlalters nun aber den öffentlichen Fokus auf die Rentenpolitik setzen könnte, erscheint mir eher unwahrscheinlich. Es ist nicht zu erwarten, dass sich künftig 16-Jährige besonders für die Rente interessieren werden – denn die 18-Jährigen tun es auch nicht in besonderem Maße und die Jugendorganisationen der Parteien sind zuletzt auch nicht als Treiber einer neuen Rentenpolitik aufgefallen.

Die Jugend von heute ist politischer?

Na gut, Rentenpolitik ist vielleicht einfach nicht das Thema, das die Jugend derzeit bewegt. Aber insgesamt hat die junge Generation doch gerade bewiesen, dass sie sich viel mehr für politische Prozesse interessiert und mehr Einfluss nehmen möchte als ihre Vorgänger, explizit politischer als die Generation Golf beispielsweise – oder nicht? Ob man von der „Fridays-for-Future“-Bewegung auf eine ganze Generation schließen kann, und ob das Engagement fürs Klima wirklich bei einem Großteil der demonstrierenden Jugend nachhaltig ist, bezweifle ich persönlich.

Doch selbst wenn das so wäre, kann das gesteigerte politische Engagement noch kein Argument für das Wahlrecht sein. Im Umkehrschluss müsste das ja bedeuten, dass das Wahlrecht wieder entzogen wird, wenn jemand (oder eine Gruppe) besonders unpolitisch ist. Das ist jedoch kein gültiges Kriterium. Es gibt keine Eignungsprüfung für die Teilnahme an einer Wahl. Das kann man bedauern, aber darum geht es hier nicht. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an einer Wahl sind überhaupt recht überschaubar. Dass man das bislang erst ab 18 Jahren durfte, hat vielleicht etwas damit zu tun, welche Reife man den jungen Menschen ab diesem Alter zutraut. Sind sie in der Lage, die Folgen ihres Handelns abzuschätzen? Die Befürworter einer Absenkung des Wahlalters finden allein den Gedanken an eine mögliche verminderte Urteilsfähigkeit jüngerer Menschen schon verboten. Schließlich sei mit diesem Argument auch das Wahlrecht für Frauen lange Zeit verhindert worden.

Doch am Ende kann es bei der Frage, ob das Wahlalter abgesenkt werden soll, nur um diese Einschätzung gehen, die uns ja auch im Strafrecht begleitet: In der Spanne zwischen 14 und 21 Jahren kann man nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. Die Abstufungen sind diffizil. Die Bewertung, ob man mit 16 oder erst mit 18 wählen darf, fällt exakt in diese Marge. Wie wäre esmit einem leicht ironischen Kompromissvorschlag, einem gestaffelten System je nach Komplexität der politischen Sphäre: Kommunalwahlen ab 14, Landtagswahlen ab 16, Bundestagswahlen ab 18 und Europawahlen ab 21?