Der Landesrechnungshof (LRH) hält eine Reform der Regeln, nach denen die Landesregierung ihren Haushaltsplan aufstellt, für überfällig. „Es fehlt an Transparenz über die Personalausgaben“, sagt LRH-Präsidentin Sandra von Klaeden. Sie hat am Mittwoch im Haushaltsausschuss des Landtags einen Bericht über die Personalentwicklung in der Landesverwaltung vorgestellt. Die Prüfer des Rechnungshofs, die auf Wirtschaftlichkeit und Effektivität in der Landesverwaltung achten müssen, sehen nun einen gravierenden Mangel: Während die Personalkosten im Kernhaushalt des Landes zwischen 2010 und 2019 um 36 Prozent gestiegen sind, seien die in den Landesbetrieben ausgeufert – nämlich mit einem Plus von mehr als 50 Prozent. Spitzenreiter sei hier der Wissenschaftsbereich mit 54 Prozent. Das an sich ist nach Einschätzung der Prüfer nicht das größte Problem.

Sandra von Klaeden, Präsidentin des Landesrechnungshofs Niedersachsen | Foto: LRH Nds

Der Rechnungshof erläutert, dass die Landtagsabgeordneten nur nach aufwendiger Rechenarbeit feststellen könnten, wo zusätzliches Personal in den Landesbetrieben verborgen ist. Im Haushaltsplan werde das in vielen Einzelabteilungen verborgen, für den Etat des Justizministeriums gebe es etwa 16 Fachkapitel, die man parallel beleuchten müsse. Was die Versorgungsausgaben angeht, gebe es nur einen Globalansatz für sämtliche Bereiche. Vor 20 Jahren habe man begonnen, den Landesbetrieben mehr Eigenständigkeit zuzubilligen. Das sei damals mit der Hoffnung verknüpft worden, dass auch die Wirtschaftlichkeit Einzug hält und eine sparsamere Haushaltsführung stattfindet. „Diese Erwartung hat sich allerdings nicht erfüllt“, sagt LRH-Präsidentin von Klaeden. Nun müsse es darum gehen, dem Landtag eine bessere Kontrolle der Personalausgaben zu gewähren – und dazu müsse der Etat völlig neu strukturiert werden.

Personalwachstum außerhalb des Kernhaushalts größer

Die Prüfer der Hildesheimer Behörde haben festgestellt, dass das Personalwachstum außerhalb des Kernhaushalts, also in den Landesbetrieben, wesentlich größer ist als innerhalb des Haushalts. Im Kernhaushalt wurden zwischen 2010 und 2019 rund 3,3 Prozent mehr Beschäftigungsmöglichkeiten geschaffen. Außerhalb dieses Bereichs aber, in den Landesbetrieben und Stiftungshochschulen, habe sich der Personalkörper gar um 12,6 Prozent vergrößert. Damit das Parlament die Personalentwicklung angemessen steuern und den effektiven Einsatz planen kann, müsse man die Wertigkeit der Stellen, die Zuordnung zu den einzelnen Bereichen und die Entwicklung in den zurückliegenden Monaten beleuchten. Das alles sei nach der bisherigen Praxis der Haushaltsaufstellung jedoch nicht möglich.

Der LRH schlägt nun vor, in jedem Einzelplan des Haushalts, der jeweils die Ausgaben eines Ministeriums umfasst, die Landesbetriebe einzeln aufzuführen – sowie den bisherigen und den künftigen Stellenbedarf. Der Personalaufwuchs in diesen Bereichen solle so in den einzelnen Landesbetrieben konkret ablesbar sein. Auch die Versorgungsausgaben sollten bezogen auf jeden Einzelplan ermittelt und ausgewiesen werden. Auf diese Weise falle es leichter, die Entwicklung in den Landesbetrieben ressortbezogen abzulesen. In Bezug auf den Hochschulbereich geht es hier auch um die Stiftungshochschulen.

Rechnungshof fordert Gesamtübersicht über alle Stellen

Die LRH-Präsidentin spricht in diesem Zusammenhang von einem „Dunkelfeld“ – denn ähnlich wie bei Dunkelfeldern in der Kriminalität vollziehe sich eine bedenkliche Entwicklung, ohne dass dies den politisch Verantwortlichen im Landtag hinreichend klar werden könne. Den Landesbetrieben und Hochschulen werde für Sach- und Personalausgaben ein Globalbetrag überwiesen, die Unterscheidung und Aufgliederung sei nicht ohne weiteres erkennbar.



Von Klaeden weist darauf hin, dass der demographische Wandel einen Mangel an Nachwuchspersonal erzeugen werde. Es komme künftig verstärkt darauf an, das knapper gewordene Personal gezielt für wichtige Positionen einzusetzen. Für das verbeamtete Personal müsse es im Haushalt eine zusammenfassende Gesamtübersicht über alle Stellen, ihre Wertigkeit und ihre Besetzung geben. Das fehle bisher. Die Landesbetriebe seien zudem gefordert, für die spätere Versorgung der bei ihnen tätigen Beamten Geld an die Kasse des Landes zu überweisen. Die Höhe indes sei seit Jahren nicht angepasst worden.