Die Pläne der Landesregierung, die Möglichkeiten der Kreditaufnahme des Landes zu erleichtern, sind am Mittwoch im Haushaltsausschuss des Landtags auf heftigen Widerspruch gestoßen: „Das ist ein Schritt in die falsche Richtung“, sagte Landesrechnungshof-Präsidentin Sandra von Klaeden in der Sitzung.

Sandra von Klaeden, Präsidentin des Landesrechnungshofs Niedersachsen |Foto: LRH Nds

Das Finanzministerium hatte in den Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes vorgeschlagen, die Landeshaushaltsordnung zu ändern und das Neuverschuldungsverbot des Landes an einer Stelle aufzuweichen: Jene Kredite, die das Land aufnimmt, um sie als Kredite an Dritte für werthaltige Investitionen weiterzureichen, sollen nicht mehr auf die „Schuldenbremse“ angerechnet werden – also künftig gestattet sein. „Wir machen damit nur das, was in den meisten anderen Ländern schon lange so gehandhabt wird“, sagte der SPD-Finanzexperte Philipp Raulfs. „Wir können ja gern über die konkreten Kredite an sich reden, aber wir sollten über das Prinzip nicht streiten“, meinte dazu Finanzminister Gerald Heere (Grüne).

Von Klaeden meinte, die Nicht-Anrechnung der Kreditvergaben des Landes auf die Schuldenbremse sei „zwar rechtlich zulässig“, doch der Landesrechnungshof (LRH) als unabhängige Prüfbehörde des Landes rate davon dringend ab. Damit werde es nämlich dem Land ermöglicht, eine verdeckte Kreditaufnahme zu tätigen. Dass dies nicht bei allen Darlehen, sondern lediglich bei „werthaltigen“ Darlehen erlaubt sein soll, also nur dann, wenn auch eine Rückzahlung der Kredite von vornherein gewährleistet ist, sei zwar ein schöner Vorsatz. „Aber es kann vorkommen, dass ein Kreditnehmer zunächst hoffnungsvoll startet und dann doch nicht mehr Zins- und Tilgungsleistungen erbringen kann.“ Dies gelte auch für landeseigene Gesellschaften, die dann vom Land Geld als Darlehen bekommen. Maßgeblich für die Beurteilung sei in jedem Fall aber die Prognose zu Beginn des Prozesses. Sie richte deshalb einen Appell an die Landesregierung, vorsichtig und restriktiv zu agieren.



Die Finanzexperten der Opposition, Ulf Thiele (CDU) und Peer Lilienthal (AfD), unterstützten die Position des LRH. Thiele äußerte den Verdacht, dass die Änderung der Haushaltsordnung im Grunde zur Vorbereitung auf die angekündigte neue Landeswohnungsgesellschaft diene, die dann vermutlich mit Landes-Darlehen sanierungsbedürftige Sozialwohnungen kaufen wolle. „Das kann sich dann zu Beginn rechnen, dann irgendwann aber nicht mehr, wenn der Sanierungsbedarf zu groß wird“, sagte Thiele. Lilienthal ergänzte: „Bei steigenden Zinsen und weiterhin hohen Immobilienpreisen wird dieser Weg nicht lukrativ sein können.“ Raulfs und Andreas Hoffmann (Grüne) gingen darauf nicht konkret ein, betonten aber, man solle zunächst „das Gutachten zur Landeswohnungsgesellschaft abwarten“. Die Opposition kritisiere das Modell jetzt schon, ohne es überhaupt zu kennen.

Rufe nach Staatsreform

Von Klaeden warnte davor, die Verwaltungsmodernisierung und Überprüfung der Landesaufgaben weiter vor sich herzuschieben: „Erst muss das Land die Aufgaben neu ordnen, danach kann man dann digitalisieren. Sonst ist die Gefahr zu groß, dass ineffektive Prozesse digitalisiert und damit nicht mehr in Frage gestellt werden.“ Sie sehe derzeit hier aber keinerlei Anstrengungen. Im Entwurf des Landeshaushalts seien zudem die geplanten Ausgaben für den Straßenbau und die Krankenhaus-Investitionen (230 Millionen Euro jährlich) „zu gering“.

„Das wird nicht reichen, den Substanzverlust aufzuhalten“, sagte die LRH-Präsidentin. Der CDU-Finanzexperte Thiele assistierte: „Ich vermisse völlig einen Ansatz für Staatsmodernisierung im Landeshaushalt.“ Finanzminister Heere konterte: „Ich bin immer offen für eine Strukturreform. Aber die Summen, die wir brauchen, sind so nicht zu erwirtschaften. Meine Schlussfolgerung lautet vielmehr: Der Staat ist unterfinanziert.“

Scharfe Kritik der Kommunen

Die Kommunalverbände zeigten sich im höchsten Maß unzufrieden mit dem Haushaltsentwurf der Landesregierung. Das Land weigere sich, die Überbrückungshilfen für die Krankenhäuser zu bieten, hier staue sich ein Defizit von 600 Millionen Euro an. Ein Vorschaltgesetz des Bundes, das zum Start der Bundes-Reform 2026 wirkt, sei unverzichtbar. Beim Breitbandausbau habe sich das Land aus der Mitfinanzierung zurückgezogen, das habe dramatische Folgen im ländlichen Raum.

Beim Online-Zugangsgesetz herrsche immer noch keine gute Vorbereitung des Landes für die Kommunen. Das beklagten Jan Arning (Städtetag), Marco Trips (Städte- und Gemeindebund) und Prof. Hubert Meyer (Landkreistag). Prof. Meyer meinte, die Stimmung bei den Kreisen sei auf einem Tiefpunkt. „Wir fühlen uns, als würden wir wie eine Reste-Rampe behandelt.“ Trips ergänzte: „Viele Bürgermeister fühlen sich nicht mehr ernst genommen.“